Im Fall einer lebensgefährlich verletzten Frau in einem Stuttgarter Einkaufszentrum hat ein Haftrichter Haftbefehl wegen versuchten Mordes gegen den tatverdächtigen Ehemann erlassen. Das teilte das Polizeipräsidium Stuttgart mit. Der 54-jährige Mann soll die 47-jährige Frau am Donnerstagmorgen kurz nach Öffnung des Einkaufszentrums Milaneo an ihrem Arbeitsplatz aufgesucht, mit einem Messer attackiert und anschließend angezündet haben.
Trotz Kontaktverbot am Arbeitsplatz aufgetaucht
Gegen den Tatverdächtigen hatte bereits Mitte Juni ein Kontakt- und Annäherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz bestanden. Grund war ein früherer Vorfall von Partnerschaftsgewalt, bei dem die Frau leicht verletzt worden war. Das Verbot untersagte ihm unter anderem, sich der Frau oder ihrer Arbeitsstelle zu nähern. Dennoch suchte er sie am Donnerstag in dem Geschäft im Milaneo auf und griff sie an. Zeugen konnten die brennende Frau mit einem Feuerlöscher löschen, wie die Polizei berichtete. Ihr Gesundheitszustand wird weiterhin als kritisch eingeschätzt.
Flucht und Festnahme im Waldgebiet
Nach der Tat flüchtete der Mann zunächst. Die Polizei fahndete knapp zwei Stunden lang nach ihm, unter anderem mit einem Hubschrauber. Entgegen ersten Angaben wurde er nicht im Stadtteil Heumaden, sondern in einem Waldgebiet in Sillenbuch festgenommen. Reisende in einer Stadtbahn hatten den Tatverdächtigen bemerkt und die Polizei alarmiert. Das Einkaufszentrum, das nur wenige Gehminuten vom Hauptbahnhof entfernt liegt, wurde nach der Tat geräumt und teilweise abgeriegelt. Später nahm es den Betrieb wieder auf.
Ermittlungen und Hintergründe
Der Tatverdächtige ist nach Polizeiangaben wegen kleinerer Delikte polizeibekannt und lebte zuletzt getrennt von seiner Frau. Die Staatsanwaltschaft ermittelt nun wegen versuchten Mordes. Eine Augenzeugin berichtete der „Stuttgarter Zeitung“, im Untergeschoss habe kurzzeitig „alles unter Rauch“ gestanden. Die Aufregung sei „sehr, sehr groß“ gewesen, auch Kinder hätten sich in der Nähe des Angriffs aufgehalten. Der Fall wirft erneut Fragen nach der Wirksamkeit von Kontakt- und Annäherungsverboten bei Partnerschaftsgewalt auf.



