Paar nach Suizid am S-Bahnhof Warnemünde: Vorladung wegen unterlassener Hilfeleistung
Suizid am Bahnhof: Paar wegen unterlassener Hilfeleistung vorgeladen

Ein Paar, das im Mai 2026 am S-Bahnhof Warnemünde den Suizid einer Frau beobachtet haben soll, ohne einzugreifen, hat eine polizeiliche Vorladung erhalten. Die Staatsanwaltschaft Rostock ermittelt wegen des Verdachts der unterlassenen Hilfeleistung.

Identifizierung durch Zeugenhinweise

Die Polizei hatte mit einem Überwachungskamerafoto öffentlich nach dem Paar gesucht. „Sie sind erkannt worden. Mehrere Zeugenhinweise führten zur Identifizierung des Paares“, sagte eine Polizeisprecherin gegenüber BILD. Die Beamten leiteten ein Ermittlungsverfahren ein und luden die Verdächtigen vor.

Laut Polizei hielten sich die Frau und der Mann am 7. Mai 2026 gegen 12.20 Uhr am Bahnsteig 2 des S-Bahnhofs in Rostock-Warnemünde auf. Sie sollen gesehen haben, wie sich eine andere Frau unter eine am Bahnsteig stehende Bahn begab und sich auf das Gleisbett legte. Die suizidale Absicht sei klar erkennbar gewesen, so die Polizei. Dennoch unternahm das Paar nichts. Kurz darauf fuhr die S-Bahn an, und die Frau starb.

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Rechtliche Konsequenzen

Bei unterlassener Hilfeleistung droht eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Strafrechtler Arndt Kempgens geht jedoch davon aus, dass eine Geldstrafe allein nicht ausreichen könnte, da das Paar mehrere Möglichkeiten gehabt habe, Hilfe zu leisten. Auch der Rostocker Oberstaatsanwalt Harald Nowack sieht einen Anfangsverdacht: „Aus den bisherigen Erkenntnissen des Ermittlungsverfahrens ergibt sich ein Anfangsverdacht der unterlassenen Hilfeleistung. Dabei wurde auch berücksichtigt, dass es sich um einen Suizid gehandelt hat“, erklärte er. „Natürlich muss auch in einem solchen Fall geholfen werden – sofern man sich nicht selbst in Gefahr bringt. Und das war offenkundig nicht der Fall.“

Weitere Ermittlungen

Warum das Paar nicht half, ist noch unklar. Die Polizeisprecherin sagte: „Die Verdächtigen sind noch nicht vernommen worden. Auf der Dienststelle können sie sich zunächst zu den Anschuldigungen äußern.“ Ob es sich um Einheimische oder Touristen handelt, konnte sie wegen der laufenden Ermittlungen nicht sagen. Der Anwalt des Paares wollte BILD-Nachfragen nicht beantworten.

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