Reiche lehnt EU-Kompromiss zur Methanverordnung ab
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hat die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Änderungen zur Durchsetzung der Methanverordnung scharf kritisiert. Die Pläne sehen vor, dass Mitgliedstaaten in den Jahren 2027 bis 2029 keine Sanktionen gegen Unternehmen verhängen, die gegen bestimmte Klimaschutzvorschriften für Methan-Emissionen verstoßen. „Die jetzt vorgeschlagene Lösung überzeugt nicht“, erklärte Reiche in Berlin. Die Kommission halte an den rechtlichen Verpflichtungen für Unternehmen fest und empfehle lediglich, Strafen auszusetzen. „Damit bleiben die Verpflichtungen bestehen – und mit ihnen das rechtliche Risiko für die Unternehmen. Das schafft keine Rechtssicherheit.“
Methanverordnung als Klimaschutzinstrument
Die Methanverordnung der EU ist seit 2024 in Kraft und zielt darauf ab, die Methan-Emissionen aus dem Energiesektor zu reduzieren. Methan ist ein Treibhausgas, das zur Klimaerwärmung und Luftverschmutzung beiträgt und unter anderem in der Landwirtschaft, auf Mülldeponien und in der Öl- und Gasindustrie entsteht. Ab dem 1. Januar 2027 sollen Unternehmen für bestimmte Lieferverträge nachweisen müssen, dass der Produzent im Herkunftsland seine Methan-Emissionen mindestens so sorgfältig überwacht und dokumentiert, wie es die EU von ihren eigenen Unternehmen verlangt. Reiche fordert eine Verschiebung dieser Importregelungen um drei Jahre.
Warnung vor Versorgungssicherheit
Reiche betonte, die Methanverordnung sei grundsätzlich ein wichtiges Instrument für den Klimaschutz, ihre Vorgaben müssten jedoch praktisch erfüllbar, rechtssicher und mit der Versorgungssicherheit vereinbar sein. „Die Europäische Kommission erkennt selbst an, dass die geltenden Importregelungen der Methanverordnung zu erheblicher Rechtsunsicherheit führen und in der gegenwärtigen Lage auch die Versorgungssicherheit beeinträchtigen können“, so die Ministerin. Es fehlten weiterhin wesentliche Voraussetzungen, damit Importeure die Einhaltung der Vorgaben verlässlich nachweisen könnten. „Gerade angesichts der Krise im Nahen Osten und des verschärften internationalen Wettbewerbs um LNG-Lieferungen brauchen wir eine klare und rechtsverbindliche Lösung.“
Streit in der Bundesregierung
Vor zwei Wochen hatte Umweltminister Carsten Schneider (SPD) Reiche öffentlich vorgeworfen, Absprachen in der Bundesregierung zur EU-Methanverordnung gebrochen zu haben. „Die Geschäftsordnung der Bundesregierung gilt und an die wurde sich in dem Fall nicht gehalten“, sagte Schneider in der Regierungsbefragung im Bundestag. Reiche hatte Medienberichten zufolge im EU-Ministerrat zugesagt, dass Deutschland eine Aussetzung der Verordnung unterstützen werde. Schneider pocht darauf, dass sein Umweltressort federführend sei, und betont die Bedeutung der Verringerung von Methan-Emissionen für den Klimaschutz.



