EU schränkt Schutz für wehrfähige ukrainische Männer ein
EU schränkt Schutz für ukrainische Männer ein

Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, den vereinfachten Schutzstatus für ukrainische Kriegsflüchtlinge in der EU einzuschränken. Konkret sollen männliche Ukrainer im Alter von 23 bis 60 Jahren, die keine Ausreiseerlaubnis aus der Ukraine haben, künftig nicht mehr von der sogenannten Massenzustromrichtlinie profitieren. Stattdessen bliebe ihnen nur die Möglichkeit eines regulären Asylantrags, was ihre Chancen auf Schutz und eine Aufenthaltserlaubnis deutlich verringern würde. Der Vorschlag folgt einer Bitte der ukrainischen Regierung, die mehr Soldaten für den Kampf gegen Russland benötigt.

Hintergrund: Massenzustromrichtlinie und ihre Bedeutung

Seit dem russischen Einmarsch im Februar 2022 gewährt die EU ukrainischen Kriegsflüchtlingen Schutz nach der Massenzustromrichtlinie, ohne dass ihre Anträge individuell geprüft werden. Diese Regelung ermöglichte es bisher rund 4,37 Millionen Ukrainern in der EU, darunter 1,28 Millionen in Deutschland, schnell und unbürokratisch Schutz zu erhalten. Die EU-Kommission plant nun, diese Regelung bis März 2028 zu verlängern – jedoch mit Ausnahmen für wehrfähige Männer. Die Änderung soll nur für Neuankömmlinge gelten, nicht für bereits anerkannte Schutzberechtigte.

Ziel: Ukrainische Verteidigungsfähigkeit stärken

EU-Migrationskommissar Magnus Brunner betonte, der Vorschlag trage den sich wandelnden Verteidigungs- und Wiederaufbaubedürfnissen der Ukraine Rechnung. „Unser Vorschlag trägt den sich wandelnden Verteidigungs- und Wiederaufbaubedürfnissen der Ukraine Rechnung“, sagte der österreichische Politiker. Die Ukraine habe darum gebeten. Das von Russland angegriffene Land benötigt weiterhin viele Soldaten. Präsident Wolodymyr Selenskyj zufolge mobilisiert die Ukraine monatlich bis zu 34.000 Mann. Doch aufgrund hoher Fahnenfluchtzahlen kann die Armee ihre Verluste kaum ausgleichen. Verteidigungsminister Mychajlo Fedorow gab an, dass nach mehr als zwei Millionen Wehrpflichtigen gefahndet werde.

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Ausnahmen und Details des Vorschlags

Der Vorschlag orientiert sich an den ukrainischen Ausreisebestimmungen: Männer zwischen 23 und 60 Jahren unterliegen einem Ausreiseverbot. Eingezogen werden derzeit aber erst Wehrpflichtige ab 25 Jahren. Ausnahmen gelten für Väter mit mindestens drei minderjährigen Kindern sowie für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen vom Wehrdienst freigestellt sind. Diese Ausnahmen sollen auch in der EU berücksichtigt werden. Betroffene Männer haben weiterhin das Recht auf einen Asylantrag und subsidiären Schutz, der in Deutschland gewährt wird, wenn im Herkunftsland etwa wegen bewaffneter Konflikte ernsthafter Schaden droht. Allerdings sichert allein die Möglichkeit der Einziehung zum Wehrdienst keinen Schutz. Entscheidend ist, ob inländische Fluchtalternativen bestehen, etwa in den Westen der Ukraine. Wer keinen positiven Asylbescheid erhält, könnte abgeschoben werden.

Deutsche Unterstützung und politische Reaktionen

Deutschland, das die meisten ukrainischen Flüchtlinge in der EU aufgenommen hat, unterstützt den Vorschlag. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte bereits Anfang des Monats seine Zustimmung signalisiert. Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) äußerte bei ihrer ersten Reise in die Ukraine am Freitag Verständnis für die Idee: Es sei wichtig, dass die Ukraine wehrfähig bleibe. Auch Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) hatte sich bereits im vergangenen Jahr deutlich positioniert und von Selenskyj strengere Ausreisebestimmungen für junge Männer gefordert. „Ich habe ihn gebeten, dafür zu sorgen, dass diese jungen Männer im Land bleiben, weil sie im Land gebraucht werden und nicht in Deutschland“, sagte Merz.

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Weitere Maßnahmen und Ausblick

Neben der Einschränkung der Aufnahmeregeln kündigte EU-Kommissar Brunner ein Pilotprojekt für ein freiwilliges Rückkehrprogramm an, das Ende des Jahres starten soll. Es soll Informationen für diejenigen bereitstellen, die freiwillig in die Ukraine zurückkehren wollen. In der Ukraine selbst stoßen Rekrutierungskommandos häufig auf Widerstand. Täglich werden in sozialen Netzwerken Videos von Zusammenstößen veröffentlicht; Rekrutierungsunwillige wehren sich teils mit Waffengewalt. Zwangsrekrutierte werden in gefängnisartigen Einrichtungen festgehalten. Der Menschenrechtsbeauftragte des ukrainischen Parlaments, Dmytro Lubinez, berichtet regelmäßig über Todesfälle im Rahmen von Zwangsrekrutierungen. Ein kürzlicher Pressebericht deckte Fälle von Prügel, Folter und Quälereien rekrutierter Männer in einer Einheit auf.