Vater entführt 6-jährigen Jamal erneut nach Ägypten – Mutter kämpft
Vater entführt Sohn (6) erneut nach Ägypten

Seit dem 17. Juni befindet sich der sechsjährige Jamal in der Gewalt seines Vaters. Der Mann hat den Jungen erneut nach Ägypten verschleppt – es ist das zweite Mal innerhalb weniger Jahre. Für die Mutter beginnt ein weiterer Albtraum.

Bereits die zweite Entführung

Schon einmal, vor einiger Zeit, hatte der Vater Jamal heimlich nach Ägypten gebracht. Damals gelang es der Mutter nur mithilfe einer gemeinsamen Aktion von Landeskriminalamt (LKA), Bundeskriminalamt (BKA) und Interpol sowie eines auf Kindesentführungen spezialisierten Anwalts, ihren Sohn zurückzuholen. Die Rückführung war aufwendig und zog sich über Monate hin.

Trotz dieser Vorgeschichte sprach ein Gericht dem Vater später erneut ein Umgangsrecht zu. Anfangs war der Kontakt unbegleitet, später dann unter Aufsicht einer Begleitperson. Doch offenbar nutzte der Vater die Gelegenheit, um Jamal erneut zu entführen. Wie genau es zu diesem Bruch der Auflagen kommen konnte, ist Gegenstand laufender Ermittlungen.

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Juristische Entscheidungen und ihre Folgen

Die Mutter kritisiert die Entscheidungen der Justiz scharf. „Man hat meinem Sohn nicht geglaubt, dass er in Gefahr ist“, zitiert sie der Bericht. Sie hatte mehrfach vor dem Vater gewarnt und auf die Gefahr einer erneuten Entführung hingewiesen. Dennoch erlaubte das Gericht den Umgang. Der Fall wirft Fragen nach der Abwägung von Kindeswohl und Umgangsrecht auf.

Nach der ersten Entführung war der Junge traumatisiert. Die Mutter fürchtet nun um sein seelisches und körperliches Wohl. Sie hofft auf eine schnelle internationale Fahndung und darauf, dass die Behörden in Ägypten kooperieren. „Ich will nur, dass mein Kind wieder in Sicherheit ist“, sagt sie.

Ermittlungsbehörden eingeschaltet

LKA, BKA und Interpol sind erneut eingeschaltet. Die Mutter steht in Kontakt mit den Behörden und hat einen spezialisierten Anwalt eingeschaltet. Die Hoffnung ruht nun auf einem Haftbefehl und der Zusammenarbeit mit den ägyptischen Behörden. Der Fall ist ein Beispiel für die Schwierigkeiten bei internationalen Sorgerechtskonflikten, insbesondere wenn ein Elternteil das Kind in ein Land bringt, das nicht an das Haager Kindesentführungsübereinkommen gebunden ist oder nur eingeschränkt kooperiert.

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