Oktoberfest: Gericht erlaubt Aufbau der Wiesn-Zelte trotz Eilantrag
Oktoberfest: Gericht erlaubt Aufbau der Wiesn-Zelte

Das Münchner Oktoberfest kann in diesem Jahr wie geplant stattfinden. Das Bayerische Oberste Landesgericht hat den Eilantrag eines Münchner Wirtes abgelehnt, der den Aufbau zweier großer Festzelte verhindern wollte. Damit ist der Weg für die traditionelle Wiesn frei, die am 19. September beginnt.

Gericht lehnt Eilantrag ab

Der Wirt Alexander Egger hatte gefordert, dass die Betreiber des Paulaner-Festzeltes und der Schottenhamel-Festhalle vorerst nicht zur Wiesn zugelassen werden dürfen. Er argumentierte, dass die Vergabe der begehrten Zeltplätze durch die Stadt München nach europäischem Vergaberecht hätte ausgeschrieben werden müssen. Das Bayerische Oberste Landesgericht wies diesen Antrag jedoch zurück.

Wie das Gericht mitteilte, kann die Stadt die beiden großen Zelte für das Oktoberfest 2026 wie vorgesehen zuteilen. Der Aufbau der Festhallen soll am 29. Juni beginnen. Eine endgültige Entscheidung über die grundsätzliche Frage, ob die Vergabe der Wiesn-Zelte europaweit ausgeschrieben werden muss, steht allerdings noch aus.

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Zeitliche Bedenken

Das Gericht betonte, dass eine europaweite Ausschreibung nach dem EU-Vergaberecht und der anschließende Aufbau einer großen Festhalle aus zeitlichen Gründen in diesem Jahr nicht mehr möglich sei. Die Wiesn beginnt in knapp drei Monaten, und der Aufbau der Zelte erfordert eine langfristige Planung. Daher sei der Eilantrag abzulehnen, auch wenn die Hauptsache noch nicht entschieden ist.

Wirt kündigt weiteren Rechtsweg an

Alexander Egger, der bisher ein kleines Wiesn-Zelt betreibt, hatte sich selbst um ein großes Zelt beworben, war aber laut Medienberichten leer ausgegangen. Er kündigte bereits vor der Gerichtsentscheidung an, alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen zu wollen, notfalls bis zum Europäischen Gerichtshof in Luxemburg. „Wir wollen, dass die Stadt München die begehrten Festzeltplätze künftig nach transparenten, objektiven und fairen Kriterien vergibt und damit allen leistungsfähigen Bewerbern eine reelle und gleichberechtigte Chance auf ein großes Festzelt eröffnet“, ließ Egger mitteilen.

Die Vergabekammer Südbayern hatte Eggers Antrag auf eine europaweite Ausschreibung bereits zurückgewiesen. Das Bayerische Oberste Landesgericht wird sich nun in der Hauptsache mit der Frage befassen, ob die Vergabepraxis der Stadt München mit dem EU-Vergaberecht vereinbar ist. Eine Entscheidung könnte jedoch erst nach dem diesjährigen Oktoberfest fallen.

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