Mehr als dreieinhalb Jahre nach einer beinahe tödlichen Hetzjagd mit mehreren Autos im Münsterland steht erneut ein Mann vor dem Landgericht Münster. Ab dem 12. August muss sich ein 28-jähriger Angeklagter aus Vreden wegen versuchten Totschlags verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im Dezember 2022 einen damals 32-jährigen Mann mit einem Auto absichtlich angefahren zu haben. Als Tatwerkzeug diente aus Sicht der Anklagebehörde ausdrücklich ein Fahrzeug.
Der Vorwurf des versuchten Totschlags setzt voraus, dass der Täter den Tod eines Menschen zumindest billigend in Kauf genommen hat. Genau dies wirft die Staatsanwaltschaft dem Angeklagten vor. Er soll den 32-Jährigen mit seinem Wagen erfasst haben, um ihn schwer zu verletzen oder sogar zu töten.
Zweites Verfahren nach Freispruch für Autohalter
Es ist bereits das zweite Verfahren, das das Gericht in dieser Sache durchführt. Im ersten Prozess hatte das Landgericht am 15. Dezember 2022 den damaligen Angeklagten freigesprochen: den Halter des Autos, mit dem das Opfer niedergefahren worden sein soll. Das Gericht war am Ende nicht davon überzeugt, dass der Autobesitzer zum Tatzeitpunkt tatsächlich am Steuer gesessen hatte. Der neue Angeklagte, ein Mann aus Vreden im westlichen Münsterland, wurde nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft erst später als mutmaßlicher Fahrer identifiziert.
Die erste Beweisaufnahme hatte keine eindeutige Klärung gebracht, wer den 32-Jährigen mit dem Wagen erfasst hatte. Der Freispruch für den Halter bedeutete nicht, dass der Fall abgeschlossen war, sondern lediglich, dass die Beweise nicht für eine Verurteilung ausreichten. Die Ermittler sammelten daraufhin weitere Hinweise und gelangten schließlich zu dem jetzt Angeklagten. Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft hat er die Attacke mit tödlichen Folgen zumindest billigend in Kauf genommen.
Opfer überlebte nur durch Zufall
Die Tat ereignete sich den bisherigen Erkenntnissen zufolge im Dezember 2022. Das spätere Opfer war von einer 15-köpfigen Gruppe mit mehreren Autos durch den Kreis Steinfurt gejagt worden. Die Hetzjagd endete für den Mann beinahe tödlich. Ein unbeteiligter Zeuge fand ihn etwa eine Stunde nach der Tat leblos auf einem dunklen Acker. Der 32-Jährige hatte eine Riss- und Quetschwunde am Kopf, eine Gehirnerschütterung und war stark unterkühlt. Ohne die sofort eingeleitete Notfallversorgung wäre er gestorben.
Der Zeuge, der den Verletzten entdeckte, alarmierte den Rettungsdienst. Die Notfallversorgung rettete dem Mann vermutlich das Leben. Genauere Angaben zu seinem Gesundheitszustand nach dem Angriff wurden nicht gemacht.
Familienstreit eskalierte zur Hetzjagd
Die Hintergründe der Gewalttat wurden im ersten Prozess nur in Ansätzen geklärt. Auslöser war offenbar ein Familienstreit. Das spätere Opfer soll seine von ihm getrennt lebende Ehefrau bedroht haben. Daraufhin verständigte die Schwester der Frau offenbar mehrere Familienangehörige, die den Mann zur Rede stellen wollten. Was genau bei dem Treffen geschah, ist bis heute nicht vollständig aufgeklärt. Fest steht, dass sich daraus eine Verfolgungsjagd entwickelte, die in Hörstel im Kreis Steinfurt begann, wo das Opfer wohnte.
Die Gruppe verfolgte den 32-Jährigen mit mehreren Fahrzeugen. Dabei kam es zu wechselseitigen Abdrängungsmanövern, bei denen die Beteiligten versuchten, sich gegenseitig von der Straße zu drängen. Schließlich gelang es den Verfolgern, den Flüchtenden an einer Ampel im rund zehn Kilometer entfernten Rheine zu stoppen. Sie blockierten sein Auto und bedrohten ihn durch das Fahrerfenster. Der Mann konnte sich jedoch losreißen, wendete sein Fahrzeug und fuhr in eines der blockierenden Autos. Daraufhin schlugen die Angreifer die Scheibe seines Fahrzeugs ein.
Gummihammer und Obstmesser als Verteidigung
In dem anschließenden Tumult wehrte sich der Verfolgte mit einem Gummihammer und einem Obstmesser. Der heute Angeklagte erlitt dabei einen Stich an der Hüfte und wurde verletzt. Der 32-Jährige nutzte die Gelegenheit zur Flucht und rannte zu Fuß auf ein angrenzendes Feld. Doch der Angeklagte verfolgte ihn nach den Ermittlungen mit einem Auto. Er beschleunigte und erfasste den Mann mit einer Geschwindigkeit von rund 30 Kilometern pro Stunde. Der Aufprall schleuderte das Opfer über die Motorhaube und die Windschutzscheibe; es flog über das Dach und prallte auf den Boden.
Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft ließ der Angeklagte den Schwerverletzten einfach liegen und fuhr davon. Der 32-Jährige war nicht in der Lage, sich selbst zu helfen. Er blieb etwa eine Stunde lang auf dem dunklen Acker liegen, bevor ihn ein zufällig vorbeikommender Zeuge entdeckte und den Rettungsdienst alarmierte. Die Notfallversorgung rettete dem Mann vermutlich das Leben. Die genauen Verletzungen – neben der Kopfwunde und der Gehirnerschütterung auch eine starke Unterkühlung – machten deutlich, wie knapp die Rettung war.
Zehn Verhandlungstage bis Ende September
Das Landgericht Münster hat für den Prozess zehn Verhandlungstage angesetzt, die bis zum 24. September dauern sollen. Der Prozessauftakt ist am 12. August. Geplant sind umfangreiche Zeugenvernehmungen, darunter offenbar auch Mitglieder der Gruppe, die an der Hetzjagd beteiligt war, sowie der Zeuge, der das Opfer auf dem Feld fand. Auch die Frage, wie es zu der späten Entdeckung kam und wie die Rettung ablief, dürfte in der Verhandlung eine Rolle spielen.
Der Angeklagte aus Vreden bleibt bis zu einem rechtskräftigen Urteil unschuldig. Das Gericht wird nach dem derzeitigen Verfahrensstand frühestens Ende September ein Urteil verkünden. Die Verhandlung findet in Münster statt, die Öffentlichkeit ist zugelassen.



