Die Stadt Köln muss wegen unzureichender Lärmschutzmaßnahmen am Brüsseler Platz ein Zwangsgeld in Höhe von 5.000 Euro an die Staatskasse zahlen. Dies hat das Kölner Verwaltungsgericht beschlossen, wie die Behörde mitteilte. Der Beschluss ist eine Reaktion auf die anhaltenden Beschwerden von Anwohnern über nächtliche Ruhestörungen durch das Ausgehpublikum.
Jahrelanger Streit um den Brüsseler Platz
Der Brüsseler Platz im Kölner Belgischen Viertel ist bei Partygängern und Touristen beliebt, was vor allem nachts zu einer hohen Lärmbelastung führt. Anwohner fordern seit Jahren wirksame Maßnahmen. Bereits im September 2023 hatte das Oberverwaltungsgericht NRW entschieden, dass die Stadt für geeigneten Lärmschutz sorgen muss. Zwischen 22.00 Uhr und 6.00 Uhr müssten gesundheitsgefährdende Ruhestörungen unterbunden werden.
Die Stadt ergriff daraufhin verschiedene Maßnahmen, darunter ein zeitweises Verweilverbot ab 22.00 Uhr, das das Gericht jedoch als unverhältnismäßig einstufte. Seit Ende 2025 gilt stattdessen ein Alkoholverbot auf dem Platz ab 21.00 Uhr.
Lärmwerte immer noch zu hoch
Das Verwaltungsgericht stellte fest, dass sich die Stadt durchaus bemühe und ein neues Konzept vorgelegt habe. Die gemessenen Lärmwerte seien niedriger als in den Vorjahren, lägen aber immer noch über der vom Oberverwaltungsgericht festgelegten Grenze oder nur knapp darunter. Im Sommer sei zudem mit mehr Publikum zu rechnen. Das Zwangsgeld solle die Stadt zu weiteren Maßnahmen bewegen.
Zwei Anwohnern sei es immer noch zu laut, so das Gericht. Auf ihren Antrag hin wurde das Zwangsgeld festgesetzt. Gegen den Beschluss können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die dann das Oberverwaltungsgericht entscheiden müsste.



