Jugendamt Potsdam: Aufgaben, Rechte und aktuelle Vorwürfe im Überblick
Jugendamt Potsdam: Aufgaben, Rechte und Vorwürfe

Die schweren Vorwürfe von zwei alleinerziehenden Müttern gegen eine mittlerweile entlassene Mitarbeiterin des Potsdamer Jugendamts haben eine Debatte über die Befugnisse und Aufgaben der Behörde ausgelöst. Die Stadtverordneten in Potsdam stimmten am 1. Juli für eine externe Prüfung von Strukturen und Fällen des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD), der beim Jugendamt für den Kinderschutz zuständig ist. Parallel dazu untersucht die Staatsanwaltschaft, ob in den zwei bekannten Fällen „ein Anfangsverdacht für eine Straftat vorliegt“.

Wann darf das Jugendamt eingreifen?

Das Jugendamt hat die Aufgabe, Familien zu helfen, zu schützen und zu beraten. Grundlage ist das Achte Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII). Ein Eingreifen ist nur bei einer „Kindeswohlgefährdung“ zulässig. Darunter versteht man eine gegenwärtige oder zumindest unmittelbar bevorstehende Gefahr für das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes. Die Behörde muss einschreiten, wenn Eltern nicht bereit oder in der Lage sind, die Gefahr abzuwenden. Typische Anzeichen sind Vernachlässigung, Misshandlung oder sexueller Missbrauch.

Welche Maßnahmen kann das Jugendamt ergreifen?

Das Jugendamt verfügt über ein gestuftes System von Hilfen. Zunächst bietet es Beratung und Unterstützung an, etwa durch Erziehungsberatungsstellen oder sozialpädagogische Familienhilfe. Reicht das nicht aus, kann das Familiengericht eingeschaltet werden. Bei akuter Gefahr kann das Jugendamt ein Kind vorläufig in Obhut nehmen – ohne gerichtliche Entscheidung, aber nur für maximal 48 Stunden. Danach muss das Familiengericht entscheiden. Eine Inobhutnahme bedeutet, dass das Kind in einer Pflegefamilie oder einer Einrichtung untergebracht wird.

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Wie läuft eine Inobhutnahme ab?

Die Inobhutnahme ist eine Ultima Ratio. Sie erfolgt nur, wenn das Kind unmittelbar gefährdet ist und die Eltern nicht einwilligen. Das Jugendamt muss die Eltern unverzüglich informieren und ihnen die Gründe erläutern. Zudem wird das Familiengericht eingeschaltet. Die Eltern haben das Recht, gegen die Inobhutnahme vorzugehen. Im Jahr 2022 wurden in Deutschland rund 63.200 Kinder und Jugendliche in Obhut genommen, wie das Statistische Bundesamt mitteilt.

Welche Rolle spielt das Familiengericht?

Das Familiengericht entscheidet über längerfristige Maßnahmen wie den Entzug des Sorgerechts. Es kann den Eltern Auflagen machen, etwa die Teilnahme an einem Erziehungskurs. Nur wenn alle Hilfen ausgeschöpft sind und die Eltern nicht kooperieren, kann das Gericht das Sorgerecht ganz oder teilweise entziehen. Der Eingriff muss verhältnismäßig sein. In den aktuellen Potsdamer Fällen prüft die Staatsanwaltschaft, ob die Mitarbeiterin ihre Befugnisse überschritten hat.

Was bedeuten die Vorwürfe für die Eltern?

Die Vorwürfe haben bei vielen Eltern Ängste vor dem Jugendamt geschürt. Die Behörde betont jedoch, dass sie in erster Linie helfen und nicht bestrafen wolle. Die externe Prüfung soll Transparenz schaffen und das Vertrauen wiederherstellen. „Wir nehmen die Vorwürfe sehr ernst und werden sie gründlich aufklären“, sagte eine Sprecherin der Stadt Potsdam. Die Ergebnisse der Prüfung werden in einigen Monaten erwartet.

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