Kommunen klamm: Sparen bei Alleinerziehenden und Jugendhilfe?
Kommunen klamm: Sparen bei Alleinerziehenden und Jugendhilfe?

Kürzungen bei Sozialleistungen drohen: Bund und Länder suchen Einsparungen

Die angespannte Finanzlage der Kommunen steht im Fokus der Ministerpräsidentenkonferenz an diesem Donnerstag. Im Raum stehen mögliche Einschnitte bei der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung und dem Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende. Sozialverbände warnen vor schwerwiegenden Folgen für betroffene Familien.

Die Ausgaben der Kommunen in diesen Bereichen haben sich seit 2014 mehr als verdoppelt, wie Marc Elxnat vom Deutschen Städte- und Gemeindebund betont. „Höhere Gehälter durch Tarifabschlüsse und gestiegene Leistungsumfänge durch Inklusionsgesetze haben die Kosten explodieren lassen“, so Elxnat. Allein für dieses Jahr rechnen die kommunalen Spitzenverbände mit einem Defizit von 30 Milliarden Euro.

Bundesregierung zeigt sich zurückhaltend bei zusätzlichen Zahlungen

Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) machte deutlich: „Wir können nicht unbegrenzt alles bezahlen.“ Statt einer stärkeren finanziellen Beteiligung des Bundes setzt die Regierung auf Kostensenkungen in den Kommunen. Das dürfte konkret weniger Leistungen für die Betroffenen bedeuten. Die Länder drängen ebenfalls auf Einsparungen, da auch die Bundesebene unter Sparvorgaben von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) steht.

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Bei der Kinder- und Jugendhilfe steht zur Debatte, die 1:1-Betreuung durch Schulbegleitungen für Kinder mit Behinderung zur Ausnahme zu machen. Stattdessen sollen mehrere Kinder künftig durch eine gemeinsame Begleitung (Pooling) unterstützt werden. Ähnliche Pläne gibt es für die Eingliederungshilfe bei Erwachsenen, etwa bei der Hochschulbegleitung.

Sozialverbände schlagen Alarm: „Familien droht Überforderung“

Joachim Rock, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes, warnt: „Familien würden deutlich stärker belastet, zulasten häufig von Frauen. Schulen und Kitas, die schon jetzt hoch belastet sind, droht eine Überforderung.“ Die Umstellung auf Pooling könnte die ohnehin angespannte soziale Infrastruktur weiter unter Druck setzen.

Besonders hart könnten die Einsparungen Alleinerziehende treffen. Der Unterhaltsvorschuss, den der Staat zahlt, wenn der unterhaltspflichtige Elternteil nicht zahlt, wurde 2017 von 12 auf 18 Jahre ausgeweitet. Die Ausgaben der Kommunen vervierfachten sich daraufhin fast. Nun wird eine „Neujustierung“ der Altersgrenze diskutiert – was faktisch eine Rückkehr zur alten Regelung bedeuten könnte.

Alleinerziehende in Sorge: „Unterhaltsvorschuss muss bleiben“

Miriam Hoheisel, Bundesgeschäftsführerin des Verbands alleinerziehender Mütter und Väter, sagt: „Alleinerziehende sind in großer Sorge, wie sie über die Runden kommen können, wenn der Unterhaltsvorschuss wegbricht. Der Unterhaltsvorschuss muss weiter alle minderjährigen Kinder unterstützen, die keinen Kindesunterhalt bekommen.“ Schon jetzt sind Alleinerziehende und ihre Kinder überdurchschnittlich häufig von Armut betroffen.

Marc Elxnat vom Städte- und Gemeindebund bleibt skeptisch, ob allein mit Kürzungen die Finanzlücke geschlossen werden kann: „Mit Kürzungen allein werden wir keine 30 Milliarden Euro sparen.“ Ohne zusätzliche Mittel aus Berlin sei eine Lösung kaum möglich. Die konkreten Entscheidungen werden bei der Ministerpräsidentenkonferenz erwartet, doch die Richtung scheint klar: Diejenigen, die auf die Leistungen angewiesen sind, müssen sich auf Einschränkungen gefasst machen.

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