Seit dem 1. Juli 2026 ist das Bürgergeld durch die neue Grundsicherung abgelöst worden. Die Jobcenter können nun schneller und härter reagieren, wenn Termine platzen, Regeln missachtet oder Jobchancen nicht genutzt werden. Für Empfänger der Grundsicherung stellen sich daher viele Alltagsfragen: Wann ist eine Reise erlaubt? Wie oft darf ein Termin verpasst werden? Was gilt als Pflichtverletzung? Und in welchen Fällen kann die Stütze plötzlich deutlich schrumpfen?
Die zehn teuersten Verstöße im Überblick
BILD zeigt zehn Fälle, die für Stütze-Empfänger jetzt besonders teuer werden können. Die Sanktionen reichen von Kürzungen bis hin zu kompletten Leistungsentzügen.
1. Unangemeldete Reise zu Omas Geburtstag
Wer ohne vorherige Anmeldung bei der Jobcenter zu einer Familienfeier reist, riskiert eine Kürzung der Grundsicherung. Die Reise muss vorab beantragt und genehmigt werden. Erfolgt keine Genehmigung, kann das Jobcenter die Leistungen für den Zeitraum der Abwesenheit streichen. Im schlimmsten Fall droht eine Kürzung von bis zu 30 Prozent für drei Monate.
2. Verpasster Termin beim Jobcenter
Ein nicht wahrgenommener Termin ohne triftigen Grund gilt als Pflichtverletzung. Bereits beim ersten Mal kann das Jobcenter eine Kürzung von 10 Prozent für einen Monat verhängen. Bei wiederholten Verstößen steigt die Kürzung auf bis zu 30 Prozent.
3. Ablehnung eines zumutbaren Jobangebots
Lehnt ein Empfänger eine zumutbare Beschäftigung ab, droht eine sofortige Kürzung von 30 Prozent für drei Monate. Als zumutbar gilt jede Arbeit, die gesundheitlich und persönlich machbar ist, auch wenn sie unterhalb der bisherigen Qualifikation liegt.
4. Nichtantritt einer Maßnahme
Wer eine vom Jobcenter angeordnete Maßnahme (z. B. Bewerbungstraining oder Weiterbildung) ohne wichtigen Grund nicht antritt, muss mit einer Kürzung von 20 Prozent für zwei Monate rechnen.
5. Meldeversäumnis nach Umzug
Ein Umzug muss dem Jobcenter innerhalb von zwei Wochen gemeldet werden. Bei Versäumnis kann die Leistung um 10 Prozent für einen Monat gekürzt werden. Zudem drohen Rückforderungen für zu viel gezahlte Mietkosten.
6. Nebeneinkünfte nicht angegeben
Wer Einkünfte aus Nebenjobs oder Minijobs nicht oder zu spät meldet, riskiert eine Kürzung von 30 Prozent für drei Monate. Zudem müssen die nicht gemeldeten Beträge zurückgezahlt werden.
7. Verstoß gegen Mitwirkungspflichten
Wer erforderliche Unterlagen (z. B. Kontoauszüge, Nachweise über Vermögen) nicht fristgerecht einreicht, begeht eine Pflichtverletzung. Das Jobcenter kann die Leistung um 10 Prozent für einen Monat kürzen. Bei wiederholtem Verstoß steigt die Kürzung auf 30 Prozent.
8. Nichtteilnahme an ärztlicher Untersuchung
Verweigert ein Empfänger die Teilnahme an einer vom Jobcenter angeordneten ärztlichen Untersuchung zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit, kann die Leistung um 20 Prozent für zwei Monate gekürzt werden.
9. Eigenkündigung ohne Grund
Kündigt ein Empfänger sein Arbeitsverhältnis ohne wichtigen Grund, droht eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und eine Kürzung der Grundsicherung von 30 Prozent für drei Monate.
10. Täuschung über Bedarfsgemeinschaft
Wer falsche Angaben über die Zusammensetzung der Bedarfsgemeinschaft macht (z. B. Partner verschweigt), begeht einen schweren Verstoß. Das Jobcenter kann die Leistung vollständig streichen und Strafanzeige stellen.
Laut einer Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit sollen die schärferen Regeln „die Eigenverantwortung der Leistungsempfänger stärken und Missbrauch verhindern“. Kritiker warnen dagegen vor einer „Verschärfung der Sanktionen, die Menschen in Not noch tiefer in die Armut treiben könnte“.



