Beamte zahlen auf ihr Einkommen grundsätzlich Einkommensteuer – genau wie Arbeitnehmer in der freien Wirtschaft. Es gibt keine speziellen Steuern nur für Beamte, wie der Deutsche Beamtenbund (DBB) betont. „Beamte sind normale Steuerbürger“, sagt Frank Zitka, Sprecher des DBB. Die Steuerlast hängt von der individuellen Einkommenshöhe und der Steuerklasse ab, eine pauschale Aussage zum Nettogehalt ist daher nicht möglich.
Sozialabgaben: Beamte sind versicherungsfrei
Bei den Sozialabgaben gelten andere Regeln: Beamte sind versicherungsfrei. Das bedeutet, dass von ihrem Einkommen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen werden, erklärt Steffen Gall, Sprecher der Vereinigten Lohnsteuerhilfe (VLH). Grund dafür ist das Alimentationsprinzip: „Beamte werden auf Lebenszeit verbeamtet. Sie können also insofern nicht arbeitslos werden und beziehen keine Rente, sondern eine Pension“, führt Zitka aus.
Krankenversicherung: Beihilfe und PKV
Beamte sind nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), können sich aber freiwillig versichern. In der Regel erhalten sie jedoch keinen Arbeitgeberzuschuss. Stattdessen organisieren sie ihren Krankenversicherungsschutz meist über die Kombination aus staatlicher Beihilfe und privater Krankenversicherung (PKV), sagt Dominik Heck, Sprecher vom Verband der Privaten Krankenversicherung. Die Beihilfe übernimmt einen Anteil von in der Regel 50 Prozent der Krankheitskosten, bei Pensionären bis zu 80 Prozent. Das Restkostenrisiko – also 20 bis 50 Prozent – wird über die PKV abgesichert. Die PKV-Beiträge fallen daher für Beamte niedriger aus: „Wer nur 50 Prozent Restkosten absichern muss, wird dafür auch nur 50 Prozent des vergleichbaren Nicht-Beamten-Beitrags zahlen“, so Heck.
Nettogehalt und Bruttobesoldung im Vergleich
Das Alimentationsprinzip wirkt sich auch auf die Einkommenshöhe aus: Die Brutto-Besoldung von Beamten liegt unter dem Brutto-Gehalt von Angestellten für vergleichbare Tätigkeiten. Beamte zahlen weniger Sozialabgaben, verdienen aber auch weniger. Insgesamt sind die Personalkosten für den Arbeitgeber – den Staat – über die Lebenszeit gerechnet vergleichbar, da der Staat während der aktiven Phase den Arbeitgeberanteil zu den Sozialversicherungen spart, dafür aber später die Pension zahlt.
Steuerliche Absetzmöglichkeiten für Beamte
Beamte können wie Angestellte verschiedene Ausgaben steuerlich geltend machen, etwa Werbungskosten, haushaltsnahe Dienstleistungen oder außergewöhnliche Belastungen. Zudem können sie Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben absetzen, allerdings nur für die Grundsicherung. Der Höchstbetrag liegt bei 1.900 Euro pro Jahr, bei zusammenveranlagten Ehepaaren bei 3.800 Euro.
Besteuerung der Pension
Auf die Pension müssen Beamte Steuern zahlen, da sie als Einkommen gilt. Die Besteuerung folgt den gleichen Regeln wie bei gesetzlichen Renten. Bis 2005 wurde nur der Ertragsanteil der gesetzlichen Rente versteuert (rund 27 Prozent), während Beamte ihre Pension zu 100 Prozent versteuern mussten. Das Bundesverfassungsgericht stufte diese Ungleichheit 2002 als verfassungswidrig ein. Seit 2005 werden gesetzliche Renten schrittweise stärker besteuert; 2025 erreichte der zu versteuernde Anteil 100 Prozent. Seitdem gelten für Beamtenpension und gesetzliche Rente dieselben Steuerregeln.



