Brandenburg plant keine eigene Jagdzeit für Wölfe
Brandenburg plant keine eigene Jagdzeit für Wölfe

Das Land Brandenburg wird vorerst keine eigene Jagdzeit für Wölfe einführen. Dies geht aus einer Antwort von Landwirtschaftsministerin Hanka Mittelstädt (SPD) auf eine Kleine Anfrage des BSW-Landtagsabgeordneten Gunnar Lehmann hervor, die am Dienstag vom Landtag veröffentlicht wurde. Stattdessen orientiert sich die Landesregierung am novellierten Bundesjagdgesetz, das eine Jagdzeit vom 1. Juli bis 31. Oktober vorsieht – jedoch nur, wenn ein Managementplan aufgestellt wurde. Ein solcher Plan werde derzeit für Brandenburg erarbeitet, so die Ministerin.

Hintergrund: 54 Wolfsrudel in Brandenburg

In Brandenburg leben nach aktuellen Erhebungen 54 Wolfsrudel. Die Population ist in den vergangenen Jahren stetig gewachsen, was zu Konflikten mit der Landwirtschaft und Tierhaltung führt. Nutztierhalter fordern eine stärkere Regulierung der Wolfspopulation, um Risse von Schafen und Ziegen zu verhindern. Die Landesregierung setzt jedoch auf einen bundesweit abgestimmten Rahmen, anstatt eigene Regelungen zu schaffen.

Managementplan in Erarbeitung

Der Managementplan, der die Grundlage für eine mögliche Bejagung bildet, befindet sich laut Ministerin Mittelstädt in der Erarbeitung. Wann er fertiggestellt wird, ist noch offen. Der Plan soll unter anderem Kriterien für die Entnahme von Wölfen festlegen, etwa bei wiederholten Rissen von Nutztieren oder auffälligem Verhalten. Das Bundesjagdgesetz erlaubt die Jagd nur in Gebieten mit günstigem Erhaltungszustand der Art.

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Reaktionen aus der Politik

Der BSW-Abgeordnete Lehmann kritisierte die Zurückhaltung der Landesregierung. In einer Stellungnahme forderte er mehr Tempo beim Wolfsmanagement: „Die Situation für Weidetierhalter ist unerträglich. Wir brauchen klare Regeln und eine effektive Bestandsregulierung.“ Die Koalition aus SPD, Grünen und CDU hält dagegen an einem wissenschaftlich fundierten Ansatz fest, der den Artenschutz berücksichtigt.

Ausblick und rechtliche Rahmenbedingungen

Bis zur Fertigstellung des Managementplans bleibt der Wolf in Brandenburg ganzjährig geschützt. Die Landesregierung betont, dass eine Jagdzeit nur im Einklang mit EU-Recht möglich ist. Der Wolf ist nach der FFH-Richtlinie streng geschützt, Ausnahmen sind nur unter bestimmten Bedingungen zulässig. Die Debatte um das Wolfsmanagement wird Brandenburg in den kommenden Monaten weiter beschäftigen.

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