Die Stadt München hat angesichts anhaltender Trockenheit und steigenden Wasserverbrauchs eine Allgemeinverfügung erlassen, die umfangreiche Bewässerungsverbote vorsieht. Private Pools dürfen nicht mehr befüllt werden, Rasenflächen nicht mehr bewässert werden. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Die Verfügung gilt ab sofort bis zum 1. August 2026, kann aber verlängert werden.
Wasserverbrauch übersteigt Durchschnitt um 60 Liter pro Kopf
Der tägliche Wasserverbrauch in München ist auf über 360 Millionen Liter gestiegen, wie ein Sprecher mitteilte. Normalerweise liegt der Durchschnitt bei 300 Millionen Liter. Die für die kommenden Tage vorhergesagten Niederschläge dürften nicht ausreichen, um die Situation zu entspannen. Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) sagte: „Nach einem außergewöhnlich trockenen Winter und Frühling sind die vorhandenen Ressourcen der Wasserversorgung Münchens derzeit äußerst strapaziert.“
Verbotene Handlungen im Detail
Die Allgemeinverfügung verbietet unter anderem: die Entnahme von Wasser zum Befüllen und Betrieb von privaten Pools, Badebecken, Springbrunnen, Wasserspielanlagen und Wassertonnen; das Gießen und Beregnen von privat genutzten Haus-, Kleingärten oder Schrebergärten (Gehölze, Hecken, Stauden, Beete, Zierpflanzen) in der Zeit von 9 bis 19 Uhr; die Bewässerung von Rasenflächen und sonstigen Grünflächen, soweit sie nicht gewerblich oder öffentlich genutzt werden (Ausnahmen: Sportplätze, land- und forstwirtschaftliche Flächen, Friedhöfe); das Waschen privater Fahrzeuge außerhalb gewerblicher Waschanlagen; das Abspritzen oder Bewässern (etwa mit Hochdruckreinigern) von privat genutzten Terrassen, Wänden, Straßen, Dächern, Hof- und Wegflächen; die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern im Stadtgebiet für die genannten Zwecke – ausgenommen ist unter anderem die Tränkung von Vieh und der landwirtschaftliche Bedarf sowie Entnahmen, bei denen das Wasser vollständig zurückgeleitet wird.
Stadtwerke-Chef warnt: Umlandgemeinden betroffen
Stadtwerke-Vorsitzender Florian Bieberbach ergänzte, die Allgemeinverfügung schließe das gesamte Wasserversorgungsnetz ein, also auch angeschlossene Umlandgemeinden und Ortsteile. Krause appellierte an die Bürger: „Wasser ist unser kostbarstes Lebensmittel, lassen Sie uns damit sorgsam umgehen.“ Ende Juni hatte bereits die Stadt Landau an der Isar in Niederbayern ein Bewässerungsverbot erlassen. Zahlreiche weitere Kommunen im Freistaat forderten ihre Bürger zum Wassersparen auf.



