OVG weist Klage der Stadt Borkum gegen Gasbohrungen ab
OVG weist Klage der Stadt Borkum gegen Gasbohrungen ab

Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg hat die zweite Klage gegen die Gasförderung vor der Nordseeinsel Borkum abgewiesen. Die Stadt Borkum hatte argumentiert, dass das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) die Gefahr von Erdbeben, Auswirkungen auf das Trinkwasser und den Tourismus nicht ausreichend berücksichtigt habe. Das OVG entschied, dass die zu erwartenden Beeinträchtigungen nicht erheblich genug seien.

Bei möglichen Erdbeben seien die Auswirkungen auf die Trinkwasserversorgung nicht gravierend, teilte ein Gerichtssprecher mit. Das LBEG erklärte, das OVG bestätige die Rechtsauffassung, dass das Planfeststellungsverfahren ordnungsgemäß geführt worden sei.

Bereits vor zwei Wochen war die Klage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen die Genehmigung gescheitert. Damit hat die Genehmigung Bestand, die das LBEG im August 2024 dem Energieunternehmen One-Dyas erteilt hatte. Die DUH hatte die bergrechtliche Genehmigung aus wirtschafts- und umweltpolitischer Sicht für rechtswidrig gehalten.

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Die Erdgasförderung in der Nordsee aus einem grenzüberschreitenden Erdgasfeld rund 20 Kilometer vor Borkum ist seit Jahren umstritten. Die Umwelthilfe kündigte an, weiter gegen die Erdgasförderung auf See vorzugehen und ihre Klagen in den Niederlanden fortzuführen, wo noch Gerichtsverfahren laufen.

Das LBEG hatte One-Dyas eine auf 18 Jahre befristete Genehmigung für Bohrung und Gasförderung unter deutschem Meeresboden erteilt. Eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht hat das OVG nicht zugelassen; dagegen kann binnen eines Monats Beschwerde eingelegt werden.

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