Das Alkoholverbot der Deutschen Bahn, das ab Mitte Oktober an allen 5400 Bahnhöfen in Deutschland gilt, führt in Berlin zu einer kuriosen Situation: An mehr als zwei Dutzend Stationen, an denen S- und U-Bahn sich die Haltestellen teilen, ist das Bier auf dem S-Bahnsteig verboten, während es auf dem U-Bahnsteig der BVG weiterhin erlaubt bleibt. Ab 1. September gelten die neuen Regeln auch am Hauptbahnhof und am Bahnhof Gesundbrunnen. Bereits seit 1. Mai ist der Alkoholkonsum an den Bahnhöfen Zoo und Ostbahnhof untersagt.
Hausrecht entscheidet über Geltungsbereich
Das Alkoholverbot der Bahn gilt für alle S-Bahnsteige und Bahnhofshallen der Deutschen Bahn. Für die U-Bahnsteige ist jedoch die BVG zuständig, die derzeit kein Alkoholverbot plant. „Entscheidend ist das Hausrecht der Bahn“, erläuterte eine Bahnsprecherin dem Tagesspiegel. „Für die U-Bahnhöfe ist die BVG zuständig.“ Ein Sonderfall ist der Bahnhof Berlin-Wuhletal, wo U5 und S5 am selben Bahnsteig halten – dort ist die BVG zuständig, sodass das Verbot nicht greift.
Die BVG beobachtet die Entwicklung um das Alkoholverbot bei der Deutschen Bahn, hat aber nach Auskunft einer Sprecherin aktuell keine eigenen Pläne für ein Alkoholverbot in U-Bahnhöfen oder an Tram-Haltestellen. Das Unternehmen entwickle Sicherheits- und Sauberkeitsmaßnahmen kontinuierlich weiter und teste neue Ansätze in Pilotprojekten.
Praktische Umsetzung: Trennung der Bereiche
Wie die unterschiedlichen Regelungen in der Praxis gehandhabt werden, wenn Fahrgäste etwa an Wochenendnächten mit Bierflaschen von der U-Bahn in die S-Bahn wechseln, muss sich noch zeigen. Meist gehört der oberirdische Bereich zur Bahn und der unterirdische zur BVG, etwa am Alexanderplatz und in der Friedrichstraße. Wo die U-Bahn oberirdisch fährt, wie an der Warschauer Straße, oder die Bahn unterirdisch, wie im Hauptbahnhof, liegen die Bereiche räumlich getrennt nebeneinander. Das Alkoholverbot gilt für alle Bahnsteige und Bahnhofshallen, ausgenommen die Gastronomie. Teilweise erstreckt es sich auch auf Bahnhofsvorplätze, wenn diese zum Bahngelände gehören.
Ziel: Mehr Ordnung und Sicherheit
Die Deutsche Bahn will mit dem Verbot mehr „Ordnung und Sicherheit“ auf den Bahnhöfen und in Zügen erreichen. Die Einhaltung wird von DB-Sicherheitskräften und der Bundespolizei überwacht. Bei Verstößen drohen Hausverweise, Hausverbote und bei Wiederholungen eine Anzeige. Die Bahn betont jedoch, dass das Verbot mit Augenmaß umgesetzt werde. Zunächst informieren Bahn-Mitarbeiter über die geänderte Hausordnung, und Durchsagen sowie Aushänge weisen darauf hin.
Bei Großveranstaltungen wie Fußballspielen soll Nachsicht gelten. „Auch bei Großveranstaltungen gehen wir mit Augenmaß vor. Wir stimmen uns hier schon vorab eng mit Polizei, Ordnungsbehörden und Veranstaltenden ab“, sagte eine Bahnsprecherin. Die Polizei und der Sicherheitsdienst seien dann sichtbar präsent und deeskalierten, falls nötig. „Klar ist: Der reibungslose Bahnbetrieb geht vor.“
Positive Erfahrungen an bisherigen Standorten
Deutschlandweit gibt es bereits 30 Alkoholverbote an Bahnhöfen, unter anderem in Köln, München, Hamburg und Hannover. Die Bahn habe damit gute Erfahrungen gemacht: Es falle deutlich weniger Müll an, und Gewaltkriminalität, Konflikte und Auseinandersetzungen unter Alkoholeinfluss gingen zurück. Dadurch verbessere sich das Sicherheitsgefühl der Reisenden, der Reinigungsaufwand sinke.
Bahn-Chefin Evelyn Palla verwies auf den Angriff eines Betrunkenen auf einen Sicherheitsmann in einem Zug am Freitagabend. Der Täter hatte den Bahn-Mitarbeiter geschlagen und getreten, sodass er aus dem fahrenden Zug stürzte und lebensgefährlich verletzt wurde. „Zu oft mussten wir feststellen, dass dort, wo zu viel Alkohol fließt, auch die Gewalt zunimmt“, sagte Palla. „Deshalb kommt jetzt das Alkoholverbot an Bahnhöfen. Wir meinen es ernst mit der Sicherheit. Es geht um den Schutz unserer Mitarbeitenden und Fahrgäste.“
Offene Fragen bei der Umsetzung
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zeigte sich offen für die Pläne, sieht aber noch offene Fragen. „Erst mal ist es aus meiner Sicht ein diskussionswürdiger Vorschlag“, sagte Dobrindt. Er machte zugleich deutlich, dass er noch Gesprächsbedarf mit Bahn-Chefin Evelyn Palla sehe. „Aber es ist keine Idee, die man vom ersten Moment an direkt in die Tonne treten sollte.“
Die Gewerkschaften äußerten sich differenziert. Alexander Poitz, Bundesvize der Gewerkschaft der Polizei (GdP), begrüßte die Zielrichtung grundsätzlich, zeigte sich aber skeptisch, wenn in den Bars und Restaurants in Reisezentren und in den Bordrestaurants der Züge weiter Alkohol konsumiert werden darf. „Unsere Forderung ist klar: Die GdP fordert ein konsequent durchgesetztes umfassendes Alkoholverbot.“
Heiko Teggatz, Bundesvorsitzender der Deutschen Polizei-Gewerkschaft (DPolG), erklärte: „Neue Regeln schaffen noch keine Sicherheit.“ Er forderte 3500 zusätzliche Stellen für die Bahnpolizei und den weiteren Ausbau intelligenter Sicherheitstechnik, etwa KI-gestützte Videosysteme, die auffällige Verhaltensmuster frühzeitig erkennen könnten.
VBB-Regeln für Regionalverkehr
In den Zügen der Bahn – Fernzüge, Regionalzüge und S-Bahnen – gilt kein generelles Alkoholverbot. Allerdings verbieten die Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) im Regionalverkehr, „die Verkehrsmittel mit offenen Speisen und offenen Getränken zu betreten bzw. diese während der Fahrt zu konsumieren“. Zudem sind Personen von der Beförderung ausgeschlossen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung darstellen, insbesondere unter Alkoholeinfluss. Diese Regeln gelten auch für U-Bahnen, Trams und Busse der BVG. Die BVG setze sie „konsequent und zugleich mit Augenmaß durch“, so eine Sprecherin.



