Mietpreisbremse für acht Ferienorte an der MV-Ostseeküste beschlossen
Die rot-rote Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern hat eine entscheidende Maßnahme ergriffen, um den angespannten Wohnungsmarkt in beliebten Ferienregionen zu entschärfen. Künftig gilt die Mietpreisbremse nicht nur in den Universitätsstädten Rostock und Greifswald, sondern auch in acht touristisch geprägten Gemeinden entlang der Ostseeküste.
Betroffene Gemeinden und neue Regelungen
Konkret betroffen sind die Ostseeorte Binz, Graal-Müritz, Heringsdorf, Kühlungsborn, Rerik, Sellin, Zingst und Zinnowitz. Das Innenministerium in Schwerin teilte nach einem Kabinettsbeschluss mit, dass dort bei Neuverträgen die Mieten künftig höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen dürfen. Für bestehende Mietverhältnisse gilt eine Kappungsgrenze von maximal 15 Prozent Mietsteigerung innerhalb von drei Jahren. Ohne diese neue Regelung wären Steigerungen von bis zu 20 Prozent in diesem Zeitraum möglich gewesen.
Ausnahmen von der Mietpreisbremse gelten ausdrücklich für Neubauten sowie umfassend modernisierte Wohnungen. Auch Mieterhöhungen nach Modernisierungsmaßnahmen bleiben weiterhin möglich. Die sogenannte „Mietenbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung Küste“ tritt in Kraft, sobald sie im Amtsblatt veröffentlicht wird.
Gutachten bestätigt angespannte Lage
Die Entscheidung des Kabinetts basiert auf einem ausführlichen Gutachten, das in allen acht Gemeinden mindestens zwei der im Bürgerlichen Gesetzbuch genannten Kriterien für einen angespannten Wohnungsmarkt feststellte. Dazu zählen überdurchschnittlich stark steigende Mieten, eine überdurchschnittliche Mietbelastung der Bevölkerung sowie geringer Leerstand bei gleichzeitig hoher Nachfrage nach Wohnraum.
Innenminister Christian Pegel von der SPD betonte, dass in diesen touristischen Hotspots die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbaren Mietwohnungen ernsthaft gefährdet sei. „Es ist unsere Verantwortung, hier für einen fairen Ausgleich zu sorgen und die Menschen vor übermäßigen Mietsteigerungen zu schützen“, erklärte Pegel. Er räumte jedoch ein, dass die Mietpreisbremse allein einen bestehenden Wohnungsmangel nicht beheben könne, aber durchaus dazu beitrage, die negativen Folgen abzumildern.
Langfristige Lösungen notwendig
Der Innenminister wies darauf hin, dass in den betroffenen Gemeinden nun ein verstärktes Engagement im Neubau von Wohnungen erforderlich sei, um die strukturellen Probleme nachhaltig zu lösen. Die Einführung der Mietpreisbremse stellt somit einen ersten Schritt dar, um die Wohnsituation für die lokale Bevölkerung in diesen begehrten Urlaubsregionen zu stabilisieren und sozialverträgliche Rahmenbedingungen zu schaffen.



