Fahrerflucht in Schwabmünchen: Polizei sucht weißen Wagen
Fahrerflucht: Polizei sucht weißen Wagen in Schwabmünchen

Nach einem Parkplatzunfall in Schwabmünchen sucht die Polizei den Verursacher. Der Fahrer eines weißen Fahrzeugs beschädigte am Donnerstagvormittag einen geparkten Wagen und machte sich anschließend aus dem Staub. Der Schaden wird auf etwa 2.000 Euro geschätzt.

Unfallhergang und Schadenshöhe

Der Vorfall ereignete sich zwischen 9 und 10 Uhr auf einem Parkplatz in der Innenstadt von Schwabmünchen. Ein bislang unbekannter Fahrer stieß beim Ein- oder Ausparken gegen einen ordnungsgemäß abgestellten Pkw. Dabei entstand an beiden Fahrzeugen erheblicher Sachschaden. Statt sich um den Schaden zu kümmern, entfernte sich der Unfallverursacher unerlaubt vom Unfallort.

Die Polizeiinspektion Schwabmünchen hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht nun Zeugen. Insbesondere wird nach einem weißen Fahrzeug gefahndet, das im Bereich des Parkplatzes unterwegs war. Möglicherweise weist dieses Fahrzeug frische Unfallspuren auf.

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Zeugenaufruf und Hinweise

Die Polizei bittet die Bevölkerung um Mithilfe. Wer hat den Unfall beobachtet oder kann Angaben zu dem flüchtigen Fahrzeug machen? Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Schwabmünchen unter der Telefonnummer 08232/9606-0 entgegen. Auch Hinweise über die Online-Wache der Bayerischen Polizei sind möglich.

„Wir gehen davon aus, dass der Unfall nicht unbemerkt geblieben ist“, so ein Sprecher der Polizei. „Jeder Hinweis kann zur Aufklärung beitragen.“ Die Ermittler hoffen, dass sich Zeugen melden, die den weißen Wagen oder den Fahrer gesehen haben.

Rechtliche Konsequenzen bei Fahrerflucht

Wer einen Unfall verursacht und sich anschließend entfernt, macht sich nach § 142 des Strafgesetzbuches strafbar. Die Fahrerflucht kann mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden. Zudem droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Die Polizei weist darauf hin, dass auch geringfügige Schäden nicht bagatellisiert werden dürfen.

In Schwabmünchen kommt es immer wieder zu Unfällen auf Parkplätzen. Oft bleiben die Verursacher unbekannt, wenn keine Zeugen vorhanden sind. Die Polizei rät Geschädigten, sofort Anzeige zu erstatten und mögliche Spuren zu sichern.

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