Kampfhunde vs. Listenhunde: Was Halter wissen müssen
Kampfhunde vs. Listenhunde: Halter aufgepasst

Ein muskulöser Hund mit breitem Kopf reicht vielen Passanten bereits, um nervös zu werden. Immer wieder fordern Hundegegner ein generelles Verbot von Kampfhunden. Doch ob ein Hund gefährlich ist, entscheidet sich nicht allein an der Rasse, sondern auch an Haltung, Erziehung, Verhalten und den Regeln am Wohnort. Lesen Sie hier, was Kampfhunde und Listenhunde unterscheidet, welche Auflagen gelten und worauf Halter besonders achten müssen.

Was ist ein Kampfhund, was ein Listenhund?

In England wurden Hunde traditionell zum Kämpfen gezüchtet und auch eingesetzt. Die heutigen Rassen American Staffordshire Terrier und American Pit Bull Terrier entstammen dem Bull and Terrier und kamen um 1860 mit Auswanderern aus Großbritannien nach Amerika, denn in England wurden Tierkämpfe 1835 verboten. Doch in den USA blühten sie auf! Für diese Kämpfe wurden Hunde speziell gezüchtet: muskulöse, kräftige Tiere mit starken Gebissen. Daher der Begriff Kampfhund. Doch um die Jahrhundertwende überlebte sich der Hundekampf und Züchter begannen in einem eigenen Club (AKC), der die brutalen Kämpfe verurteilte, den American Staffordshire Terrier zu züchten. Damit spalteten sie sich von dem Club (UKC) ab, der mit dem American Pit Bull Terrier Hundekämpfe weiterhin tolerierte. Diese Rassen werden in einigen Bundesländern wie zum Beispiel Bayern auf eine Liste gesetzt. Für die Haltung dieser sogenannten Listenhunde gibt es dann besondere Auflagen oder die Haltung solcher Hunde wird nur nach Genehmigung in Ausnahmefällen gestattet.

Sind Listenhunde besonders aggressiv?

Nein! Auch wenn oft geglaubt wird, diese Hunde wären besonders bissig, haben vor allem kleine Rassen ein höheres Aggressionspotential. Das hat eine Umfrage der School of Veterinary Medicine unter 1500 Mitgliedern von Hundezuchtvereinen und mehr als 8000 Hundebesitzern aus den USA ergeben. Bei dieser Umfrage landete auf Platz 1 der Aggressionen gegen Menschen der Familienhund Dackel, auf Platz 2 der beliebte „Handtaschen-Hund“ Chihuahua. Der American Pitbull, der in vielen Ländern ein Listenhund ist, landete nur auf Platz sieben. Allerdings: Bei Aggressionsverhalten gegenüber Artgenossen sieht es anders aus. Hier sind Pitbulls tatsächlich auffälliger als andere Rassen und landen auf Platz zwei. Fazit: Ein Kampfhund ist ein Hund, der ursprünglich für Tierkämpfe (Hund gegen ein größeres Tier) gezüchtet wurde. Ein Listenhund ist ein Hund, für dessen Rasse es grundsätzlich besondere Auflagen gibt, egal ob der Hund auffällig wurde oder nicht. Ein gefährlicher Hund ist ein Hund, der bereits Menschen oder andere Tiere attackiert hat.

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Welche Rassen sind Listenhunde?

Die Listen der Hunde mit besonderen Auflagen (Listenhunde) werden von den Ländern individuell aufgestellt. Am Beispiel von Hessen können diese Rassen als Kampfhund eingestuft werden:

  • Pitbull-Terrier oder American Pitbull Terrier
  • American Staffordshire-Terrier oder Staffordshire Terrier
  • Staffordshire-Bullterrier
  • Bullterrier
  • American Bulldog
  • Dogo Argentino
  • Kangal (Karabash)
  • Kaukasischer Owtscharka
  • Rottweiler

Einige Bundesländer verzichten auf eine Einteilung nach Rassen. Dort sollen die Hunde individuell beurteilt werden. Wird ein Tier auffällig, beißt oder attackiert Menschen, kann es als gefährlicher Hund eingestuft werden.

Was, wenn ich einen Listenhund halten will?

Für die Haltung eines Listenhundes gelten besondere Kriterien, die sich von Kommune zu Kommune erheblich unterscheiden können. Darum: Wer sich einen Hund von der Liste anschaffen will, sollte zuerst klären, ob dieser am Wohnort überhaupt als Listenhund gilt. Falls ja, müssen ebenfalls vor Ort die genauen Bedingungen für die Haltung erfragt werden. Meistens stellt der Gesetzgeber mindestens diese Anforderungen für die Haltungserlaubnis:

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  • Der Hundehalter muss volljährig sein.
  • Der Hundehalter muss ein einwandfreies Führungszeugnis vorlegen.
  • Der Hundehalter muss die Sachkundeprüfung bzw. den Hundeführerschein erfolgreich absolvieren.
  • Der Hund muss gechipt sein.
  • Der Hund braucht eine Haftpflichtversicherung.
  • Der Hund muss einen Wesenstest bestehen.
  • Der Hund fällt unter Umständen unter Leinenzwang und Maulkorbpflicht.
  • Das Grundstück, auf dem der Hund gehalten wird, muss eingezäunt sein.

Achtung: Erkundigen Sie sich unbedingt nach der Höhe der Hundesteuer. Viele Kommunen verlangen für bestimmte Hunderassen sehr viel Geld.

Wie halte ich einen Listenhund richtig?

Machen Sie sich klar: Sie als Hundebesitzer sind für Ihren Hund voll verantwortlich. Schon deshalb müssen Sie alle gesetzlichen Vorgaben für die Hundehaltung genauestens kennen und immer penibel einhalten. Das sind die sieben wichtigsten Regeln der Hundehaltung:

  1. Wohnen: Der Hund muss so untergebracht sein, dass es seinen Bedürfnissen an Bewegung und Beschäftigung entspricht. Bei einer reinen Zwingerhaltung ist das sicher nicht der Fall.
  2. Erziehen: Befehle wie Sitz, Platz und Bleib sind keine Kunststücke, sondern lebenswichtige Verständigungsmittel zwischen Mensch und Hund. Sie müssen bei allen erwachsenen Hunden jederzeit funktionieren.
  3. Gassi: Mindestens zweimal täglich braucht ein Hund für mindestens eine Stunde Auslauf. Soll er ausgeglichen sein, muss er spielen, schnuppern, sein Revier erkunden und markieren. Außerdem: Viermal täglich sollte er seinen natürlichen Bedürfnissen nachgeben dürfen.
  4. Rücksichtnahme: Nehmen Sie draußen im Zweifelsfall Ihren Hund an die Leine. Und zwar immer, wenn nötig. Nicht nur, wenn es vorgeschrieben ist. Bringen Sie die Hundehäufchen im Kotbeutel bis zum nächsten Abfalleimer.
  5. Kontakt: Kein Hund sollte länger als fünf Stunden allein sein. Er ist ein Rudelmitglied. Die werden nicht zurückgelassen oder ausgeschlossen. Wachhunde sollen nur dann auf unbewohnten Grundstücken leben, wenn der Halter mindestens acht Stunden täglich bei ihnen ist. Welpen in den ersten fünf Monaten brauchen Ruhezeiten und maximalen Kontakt zum Menschen, so viel sie mögen.
  6. Pflegen: Kämmen und Bürsten, Zähneputzen bedeutet neben der Hygiene intensiven Körperkontakt. Das festigt die soziale Bindung zwischen Mensch und Hund enorm. Deshalb: Sollte Ihr Hund sich sträuben, nehmen Sie das nicht hin. Suchen Sie sich Rat.
  7. Füttern: Erwachsene Hunde brauchen immer ausreichend frisches Wasser und eine bis zwei ausreichende Rationen Futter pro Tag. Ein heranwachsender Welpe muss mehrmals täglich gefüttert werden.

Übrigens: Ansprechpartner bei allen Problemen der Hundehaltung sind Züchter, Tierarzt und Hundetrainer.