Die Verbraucherzentralen üben scharfe Kritik an den uneinheitlichen Handgepäckregeln der Fluggesellschaften zur aktuellen Hauptreisezeit. Ramona Pop, Chefin des Bundesverbands der Verbraucherzentralen, betonte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur: „Flugreisende sollten ihr Handgepäck vor Reiseantritt genau nachmessen und mit den Höchstmaßen der Fluggesellschaft abgleichen. Das nervt, wird sonst aber leider schnell teuer.“ Sie fordert dringend Klarheit darüber, was Airlines kostenlos transportieren müssen.
EU-Recht sieht kostenloses Handgepäck vor
Hintergrund der Kritik ist, dass für kleinere Gepäckstücke, die Passagiere in die Kabine mitnehmen können, beim Ticketkauf oft unterschiedliche Vorgaben und Preismodelle gelten – abhängig von Abmessungen, Gewicht und Anzahl. „Laut EU-Recht müssen Fluggesellschaften angemessenes Handgepäck kostenlos transportieren“, so Pop. Allerdings lege jede Airline diese Regel anders aus. Dies führe zu Verwirrung und Ärger bei Reisenden.
Klagen gegen mehrere Airlines
Um Rechtssicherheit zu schaffen, hat die Verbraucherzentrale bereits Klagen gegen mehrere Fluggesellschaften eingereicht. Das juristische Vorgehen ist Teil einer europaweiten Aktion von Verbraucherschützern. Ziel ist eine höchstrichterliche Klärung, was als angemessenes Handgepäck gilt, das Airlines kostenlos befördern müssen. Pop kritisierte: „Oft ist nur ein Mini-Gepäckstück zugelassen. In vielen Fällen müssen Reisende draufzahlen.“ An den Flughäfen beobachte man Chaos am Gepäckschalter und Kostenfallen.
Neue EU-Regelungen ab Mitte 2027
Die EU-Staaten haben kürzlich neue Regelungen der Fluggastrechte gebilligt, die voraussichtlich ab Mitte 2027 gelten sollen. Demnach soll bei der Online-Suche nach Tickets standardmäßig der Preis inklusive Handgepäck angezeigt werden, um Preisvergleiche zu erleichtern. Fluggesellschaften können jedoch weiterhin Tickets anbieten, bei denen für größere Handgepäckstücke extra gezahlt werden muss – wie es insbesondere einige Billigflieger praktizieren.



