Geerbte Immobilie: Vermieten, verkaufen oder einziehen?
Geerbte Immobilie: Vermieten, verkaufen oder einziehen?

Wer eine Immobilie erbt, steht vor einer emotionalen, technischen und finanziellen Herausforderung: Soll das Haus der Eltern oder Großeltern selbst genutzt, veräußert oder vermietet werden? Die Entscheidung hängt von der persönlichen Lebenssituation, dem Zustand der Immobilie und vor allem von der finanziellen Ausstattung des Erben ab.

„Es kann durchaus sein, dass man sich die geerbte Immobilie gar nicht leisten kann“, sagt Jan Bittler, Geschäftsführer der Deutschen Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge (DVEV). Steuerliche Aspekte spielen eine Rolle: Grundsätzlich fällt Erbschaftsteuer an, aber es gibt Freibeträge – etwa 400.000 Euro pro Elternteil für Kinder oder 500.000 Euro für eingetragene Lebenspartner. Wer selbst einzieht und die Immobilie mindestens zehn Jahre selbst nutzt, kann die Erbschaftsteuer vermeiden.

Bei mehreren Erben muss der Nachlass auseinandergesetzt werden, und Miterben müssen ausgezahlt werden. Wer weit entfernt lebt, wird das Haus eher verkaufen. Wer jedoch in der alten Heimat geblieben ist, kann durch Modernisierung des Elternhauses zu einer attraktiven Immobilie gelangen. „Häuser aus den 60er oder 70er Jahren befinden sich oft in guten Lagen mit funktionierender Infrastruktur“, sagt Corinna Kodim vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland.

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Vor dem Einzug sollten Erben die Immobilie von Experten prüfen lassen. „Oft wird der Wert überschätzt oder der Renovierungsbedarf unterschätzt“, warnt Kodim. Zudem gibt es Sanierungspflichten: Bei Eigentümerwechsel müssen innerhalb von zwei Jahren die oberste Geschossdecke oder das Dach gedämmt sowie warmwasserführende Rohre in unbeheizten Räumen isoliert werden. Öl- und Gasheizkessel, die älter als 30 Jahre sind, müssen ausgetauscht werden – Ausnahmen gelten für Niedertemperatur- oder Brennwertkessel.

„Dämmmaßnahmen amortisieren sich schnell und sollten umgehend erledigt werden“, sagt Holger Freitag, Vertrauensanwalt beim Verband Privater Bauherren. Ein Heizkesseltausch sei teurer und sollte gut geplant werden. Sind noch Bleiwasserleitungen vorhanden, müssen diese laut Trinkwasserverordnung entfernt oder stillgelegt werden.

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