Mietrecht: Wie weit darf die Mülltonne entfernt stehen?
Mietrecht: Wie weit darf die Mülltonne entfernt stehen?

Noch schnell den Müll runterbringen – und dann ab zur Arbeit oder mit dem Kind zur Schule. Klingt simpel. Doch steht die Mülltonne weit weg vom Mietshaus, wird aus der kurzen Runde plötzlich ein kleiner Marsch. Da fragen sich viele Mieter: Gibt es eigentlich eine Vorschrift, wie weit die Tonne entfernt stehen darf?

Mülltonne: Gibt es eine gesetzliche Maximalentfernung?

Die klare Antwort: Nein. Eine bundesweit einheitliche Regelung, die eine bestimmte Meterzahl vorgibt, existiert nicht. Das bestätigt auch Carsten Brückner, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht von Haus und Grund Berlin e. V., auf Nachfrage von myHOMEBOOK (gehört ebenfalls zu Axel Springer): „Mietrechtlich gibt es keine verbindlichen Abstandsregelungen für Mülltonnen.“

Heißt konkret: Im Mietrecht steht keine feste Zahl. Stattdessen gilt ein anderes Prinzip.

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Zumutbarer Abstand statt fester Meterzahl

Für Mieter zählt vor allem eines: Die Mülltonne muss in einem zumutbaren Abstand zur Wohnung stehen. In großen Wohnanlagen oder modernen Neubauquartieren sind längere Wege zu zentralen Müllstationen längst üblich. Solange Mieter die Strecke ohne unverhältnismäßigen Aufwand zurücklegen können, ist das rechtlich in der Regel zulässig. Der Anwalt ergänzt: „Eine maximale Länge des Weges zur Müllstandfläche ist uns nicht bekannt.“

Zumutbarkeit im Mietrecht: Diese Faktoren zählen

Carsten Brückner erklärt: „Die Entscheidung über die Zumutbarkeit von Müllstandflächen im Mietrecht ist maßgeblich abhängig von den tatsächlichen Gegebenheiten vor Ort und den Möglichkeiten der Nutzer.“ Und weiter: „Die Behältnisse müssen weit genug weg platziert sein, damit sie die Mieter in den Wohnungen nicht belästigen (Gerüche und Geräusche), und müssen nah genug angelegt sein, damit der Aufwand der Erreichbarkeit möglichst gering ist.“

Es kommt also auf die Details an. Relevant können unter anderem sein:

  • Größe und Aufbau der Wohnanlage
  • Körperliche Einschränkungen der Bewohner
  • Sicherheitsaspekte wie Beleuchtung oder Treppen

Was Mieter bei langem Weg zur Mülltonne tun können

Ist der Weg zur Mülltonne sehr lang, hilft der Hinweis auf die „Zumutbarkeit“ oft nicht weiter. Denn im Mittelpunkt steht dabei eher, ob Gerüche oder Geräusche von den Tonnen den Wohnwert mindern. Deshalb rät Brückner zu einer klaren Regelung im Mietvertrag. „Dann handelt es sich um eine mietvertragliche Vereinbarung über den vertragsgemäßen Zustand der Mietsache, sodass die Zumutbarkeit keine Rolle mehr spielen dürfte.“

Wird der Standort der Mülltonnen ausdrücklich festgelegt, schafft das Rechtssicherheit.

Sonderfall: Menschen mit Einschränkungen

Für ältere Menschen oder Bewohner mit Behinderungen gelten häufig strengere Maßstäbe. „Bei Personen mit körperlicher Beeinträchtigung werden an die Zumutbarkeit erhöhte Anforderungen zu stellen sein“, so der Experte. Ist der Weg zur Mülltonne kaum oder gar nicht zu bewältigen, etwa weil der Eingang nicht barrierefrei ist, kann unter Umständen ein Anspruch auf Anpassung bestehen.

Allerdings müssen Vermieter eine Wohnung oder ein Haus grundsätzlich nicht nachträglich barrierefrei umbauen. Benötigt ein Mieter jedoch Maßnahmen wie eine Rampe, kann er sich laut Brückner auf § 554 BGB berufen und vom Vermieter die Zustimmung zu entsprechenden baulichen Veränderungen verlangen.

Warum Mülltonnen nicht direkt am Haus stehen sollten

Die Frage nach der Entfernung stellt sich übrigens auch andersherum. Mülltonnen dürfen nicht einfach direkt an der Fassade oder unter Fenstern stehen. Dahinter stecken vor allem Brandschutz- und Hygienegründe.

Empfohlen wird, Müllcontainer nicht unmittelbar am Gebäude zu platzieren, weil sich Brände sonst schnell ausbreiten können. Konkrete Abstandsregeln finden sich jedoch meist nicht im bundesweiten Mietrecht, sondern in kommunalen Satzungen, Brandschutzvorschriften oder in den Bauordnungen der Länder.

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