Wohngeld nach der Hochzeit: Anspruch kann sich ändern
Wohngeld nach der Hochzeit: Anspruch ändert sich

Nach der Hochzeit wird das Wohngeld neu berechnet. Grund dafür ist, dass der staatliche Miet- und Lastenzuschuss sich an der Haushaltsgröße und dem Gesamteinkommen orientiert. Wer heiratet, lebt künftig im Regelfall mit dem Ehepartner in einem Haushalt – und genau das kann den Anspruch beeinflussen. In vielen Fällen sinkt das Wohngeld, teils fällt es komplett weg.

Spätestens einen Monat nach der Eheschließung sollte die Wohngeldstelle über die Veränderung informiert werden. Zieht der Ehepartner in die bisherige Wohnung ein, erhöht sich die Anzahl der Haushaltsmitglieder auf zwei. Dadurch steigt zwar der Höchstbetrag für die Miete, gleichzeitig werden aber auch alle Einkünfte beider Partner zusammengerechnet. Diese Einkommensanrechnung führt regelmäßig dazu, dass der Zuschuss geringer ausfällt.

Berechnungsgrundlage: Einkommen und Haushaltsgröße

Das Wohngeld richtet sich nach drei Faktoren: der zuschussfähigen Miete, der Mietstufe der Gemeinde und dem Gesamteinkommen des Haushalts. Bei Ehepaaren zählt nicht mehr das individuelle Gehalt, sondern die Summe der Nettoeinkommen beider Eheleute. Auch Nebenverdienste, Einnahmen aus Vermietung oder Kapitalerträge werden einbezogen – soweit sie über den Freibeträgen des Wohngeldgesetzes liegen.

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Ein Beispiel verdeutlicht die Umstellung: Wer bisher allein lebte und etwa 1.600 Euro netto verdiente, konnte bei einer Miete von 700 Euro unter bestimmten Bedingungen Wohngeld erhalten. Heiratet diese Person und verdient der Partner zusätzlich 2.000 Euro netto, liegt das gemeinsame Einkommen bei 3.600 Euro. In diesem Bereich übersteigt das Familienbudget die Einkommensgrenze, sodass der Anspruch auf Wohngeld entfällt.

Allerdings kann eine Hochzeit auch zu mehr Wohngeld führen. Beispielsweise, wenn ein Partner bislang kein eigenes Einkommen hatte oder nur sehr wenig verdient. Durch den Zusammenzug verringern sich zudem die Pro-Kopf-Wohnkosten, weil die Miete geteilt wird. Die Wohngeldstelle berechnet in jedem Fall den individuellen Anspruch neu.

Anzeigepflicht und Rückzahlung

Wohngeldbezieher müssen sämtliche Änderungen der Einkommens-, Familien- und Wohnungsverhältnisse unverzüglich mitteilen. Das schreibt das Wohngeldgesetz vor. Dazu zählt neben der Heirat auch der Einzug des Partners sowie die Geburt von Kindern. Wer die Mitteilung unterlässt, riskiert eine Rückforderung bereits ausgezahlter Beträge. Die Behörde kann Leistungen auch rückwirkend aufheben und einen Erstattungsbescheid erlassen.

Die Wohngeldbescheide werden in der Regel für zwölf Monate bewilligt. Wenn innerhalb dieses Zeitraums eine Heirat erfolgt, ist der neue Anspruch ab dem Monat der Änderung zu berechnen. Das heißt: Wer die Hochzeit verschweigt und weiterhin den alten Betrag erhält, muss mit einer Korrektur ab dem ersten Monat nach der Eheschließung rechnen. Die Überzahlung wird anschließend zurückgefordert.

Mietvertrag und Mietstufe beachten

Neben dem Einkommen spielt auch die Wohnsituation eine Rolle. Zieht der neue Ehepartner ein, sollte der Mietvertrag umgeschrieben werden – am besten beide Namen. Dadurch wird die Miete als gemeinsame Wohnkosten anerkannt. Für die Wohngeldberechnung zählt dann die gesamte Bruttokaltmiete plus Nebenkosten. In Regionen mit einer günstigen Mietstufe sinkt allerdings der zuschussfähige Höchstbetrag.

Nach der Wohngeldreform 2023 gibt es zusätzlich einen Heizkostenzuschlag, der pauschal berücksichtigt wird. Auch dieser ändert sich nach einer Heirat, da das Gesamteinkommen neu bewertet wird. Ein Umzug in eine kleinere Wohnung kann übrigens den Anspruch erhalten, weil die Mietbelastung sinkt. Wer plant, nach der Hochzeit zusammenzuziehen, sollte daher vorab Mietangebote vergleichen.

Antrag nach der Hochzeit: Diese Unterlagen benötigen Sie

Falls nach der Heirat weiterhin Anspruch auf Wohngeld besteht, muss ein neuer Antrag gestellt werden. Dafür werden die Einkommensnachweise beider Eheleute benötigt: Lohnabrechnungen, Rentenbescheide oder BAföG-Bescheide. Außerdem verlangt die Behörde die Heiratsurkunde, den gemeinsamen Mietvertrag sowie die Steueridentifikationsnummern.

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Wichtig ist, den Antrag schnellstmöglich einzureichen. Das Wohngeld wird nicht rückwirkend für die Zeit vor der Antragstellung gezahlt. Wer also den neuen Bescheid benötigt, sollte nicht zögern. In vielen Städten kann man das Formular online abrufen oder direkt bei der Wohngeldstelle abgeben. Für die Bearbeitung müssen Bürger je nach Kommune mehrere Wochen einplanen.

Beratung vor der Ehe

Schon vor der Hochzeit lohnt sich ein Gespräch mit der Wohngeldstelle. Viele Behörden rechnen auf Wunsch die ungefähre Wohngeldhöhe nach der Heirat durch. Auch Sozialberatungsstellen wie die Diakonie, der Paritätische Wohlfahrtsverband oder die Caritas unterstützen bei der Antragstellung und der Einschätzung der Ansprüche.

Ein Ehepaar sollte außerdem prüfen, ob neben dem Wohngeld auch andere Leistungen wie Kinderzuschlag oder Bürgergeld beansprucht werden können. Diese Leistungen stehen oft in Wechselwirkung und können die Wohnkosten weiter abfedern. Der Gang zur Behörde ist zwar aufwendig, verhindert aber unangenehme Überraschungen – und sichert am Ende das, was einem zusteht.