Das Landgericht Berlin hat den Ausschluss eines Mitglieds der Alternative für Deutschland (AfD) aus der Partei bestätigt. Das Gericht wies die Klage des Mitglieds gegen seinen Ausschluss ab. Grund für den Ausschluss sind rassistische und volksverhetzende Äußerungen des Mannes. Das Urteil vom 15. Februar 2024 ist noch nicht rechtskräftig. Der Kläger kann Berufung einlegen.
Rassistische Äußerungen führten zum Ausschluss
Das AfD-Mitglied hatte in sozialen Medien und auf Parteiveranstaltungen mehrfach Aussagen getätigt, die nach Auffassung der Partei und nun auch des Gerichts mit den Grundsätzen der Partei unvereinbar sind. Konkret ging es um Äußerungen, die Menschen aufgrund ihrer Herkunft herabwürdigten und die Migrationspolitik der Bundesregierung in einer Weise kritisierten, die als volksverhetzend eingestuft wurde. Die AfD hatte daraufhin ein Parteiordnungsverfahren eingeleitet und den Ausschluss beschlossen.
Landgericht: Ausschluss rechtmäßig
Das Landgericht Berlin entschied, dass der Ausschluss rechtmäßig war. Die Richter stellten fest, dass die Äußerungen des Mitglieds gegen die Grundsätze der AfD verstoßen. Die Partei habe das Recht, Mitglieder auszuschließen, die durch ihr Verhalten dem Ansehen der Partei schaden. Das Gericht betonte, dass die Meinungsfreiheit ihre Grenzen dort finde, wo sie in die Rechte anderer eingreife oder die Verfassung missachte.
Parteiordnungsverfahren in der AfD
Die AfD hat in den letzten Jahren mehrfach Parteiordnungsverfahren gegen Mitglieder eingeleitet, die durch extremistische Äußerungen aufgefallen sind. Der Bundesvorstand der Partei hat eine Null-Toleranz-Politik gegenüber Rassismus und Volksverhetzung angekündigt. Allerdings wird der Partei selbst immer wieder vorgeworfen, mit solchen Äußerungen zu sympathisieren. Das Urteil des Landgerichts Berlin zeigt jedoch, dass die Partei in Einzelfällen bereit ist, Konsequenzen zu ziehen.
Reaktionen auf das Urteil
Der AfD-Landesverband Berlin begrüßte das Urteil. Ein Sprecher sagte: „Die Partei duldet keine rassistischen oder volksverhetzenden Äußerungen. Wir werden konsequent gegen solche Mitglieder vorgehen.“ Der Kläger kündigte an, Berufung einzulegen. Sein Anwalt argumentierte, die Meinungsfreiheit sei verletzt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es bleibt abzuwarten, ob das Berufungsgericht die Entscheidung bestätigt.
Auswirkungen auf die Partei
Der Fall zeigt die Spannungen innerhalb der AfD zwischen dem gemäßigten und dem extremistischen Flügel. Während der Bundesvorstand um ein bürgerliches Image bemüht ist, sorgen immer wieder Mitglieder mit radikalen Aussagen für Schlagzeilen. Das Urteil könnte dazu beitragen, die Partei von extremistischen Elementen zu säubern. Allerdings bleibt abzuwarten, ob die Partei ihre Linie konsequent durchhält.



