Das Oberlandesgericht Dresden hat die NSU-Unterstützerin Susann E. am Freitag zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die Freundin von NSU-Terroristin Beate Zschäpe wurde unter anderem wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in drei Fällen und Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung schuldig gesprochen.
Vorwürfe der Bundesanwaltschaft
Laut Anklage der Bundesanwaltschaft hatte E. der als NSU-Mittäterin verurteilten Beate Zschäpe mehrfach ihre Identität geliehen, als diese im sächsischen Zwickau im Untergrund lebte. Sie soll Zschäpe unter anderem ihre Krankenkassenkarte für Arztbesuche gegeben haben. Außerdem soll sie bei der Anmietung eines Wohnmobils geholfen haben, das der NSU bei seinem letzten Raubüberfall nutzte.
Urteil unter Forderung der Anklage
Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter der Forderung der Bundesanwaltschaft, die vier Jahre Haft gefordert hatte. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, da es keine Beweise dafür gebe, dass E. von den NSU-Taten gewusst habe.
Hintergrund: Der NSU
Die rechtsextremistische Zelle Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) hatte zehn Morde, zwei Bombenanschläge und mehr als ein Dutzend Überfälle begangen. Die NSU-Täter Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos brachten sich im November 2011 um, um einer Festnahme zu entgehen. Zschäpe verbüßt ihre Haft im Frauengefängnis Chemnitz.



