Wer in Frankfurt am Main mit einem Vorwurf aus dem Sexualstrafrecht konfrontiert wird, steht oft vor einem tiefen Einschnitt in seiner beruflichen und privaten Existenz. Bereits ein Ermittlungsverfahren kann erhebliche Auswirkungen haben – lange bevor ein Gericht überhaupt befasst ist. Die Kanzlei HT Strafverteidiger unter der Leitung von Dr. Jonas Hennig, Fachanwalt für Strafrecht, hat sich auf dieses sensible Rechtsgebiet spezialisiert und verteidigt bundesweit, auch in Frankfurt und Umgebung.
HT Strafverteidiger: Spezialisten für Sexualstrafrecht in Frankfurt
Dr. Jonas Hennig, Inhaber von HT Strafverteidiger, zählt seit über zwölf Jahren zu den führenden Strafverteidigern im Sexualstrafrecht. Neben seiner Tätigkeit als Verteidiger engagiert er sich als FAO-Dozent und bildet Fachanwälte im Sexualstrafrecht aus. Im Jahr 2024 war er als Experte an Gesprächen zur Reform des Strafrechts im Deutschen Bundestag beteiligt. Seine wissenschaftliche Dissertation wurde mit der Bestnote bewertet und mehrfach ausgezeichnet. Vom FOCUS wurde er als Top-Anwalt für Strafrecht ausgezeichnet. Die Kanzlei vertritt Mandanten ausschließlich im Strafrecht mit einem besonderen Schwerpunkt im Sexualstrafrecht. Ein hoch spezialisiertes Team begleitet Beschuldigte in allen Phasen des Verfahrens – von der ersten Vorladung bis zur Revision.
Die besondere Herausforderung: Aussage gegen Aussage
Viele Verfahren im Sexualstrafrecht zeichnen sich durch fehlende objektive Beweismittel aus. Häufig stehen sich nur zwei unterschiedliche Darstellungen gegenüber – eine klassische Aussage-gegen-Aussage-Konstellation. „Die Justiz neigt dazu, der Anzeigenerstatterin oder dem Anzeigenerstatter vorschnell glauben zu wollen“, so Dr. Hennig. „Dem wirkmächtig entgegenzutreten, setzt höchste Spezialisierung, Erfahrung, fachliche Expertise und Verhandlungsgeschick voraus.“ Die sorgfältige Analyse belastender Aussagen, die Prüfung möglicher Widersprüche und die Bewertung aussagepsychologischer Aspekte gehören daher zu den zentralen Aufgaben des Verteidigerteams.
Frühzeitige Verteidigung: Freiheit erhalten und Öffentlichkeit verhindern
HT Strafverteidiger setzt auf eine frühzeitige, proaktive Verteidigung bereits im Ermittlungsverfahren. In einer sogenannten Schutzschrift wird die belastende Aussage nach den Vorgaben des Bundesgerichtshofs zur Glaubhaftigkeitsprüfung umfassend analysiert. „In der Regel kann so die Staatsanwaltschaft von einer Anklage abgehalten werden“, erläutert Dr. Hennig. Für die Mandanten bedeutet dies: keine Bestrafung, kein öffentlicher Strafprozess und ein sauberes Führungszeugnis. Gerade im Sexualstrafrecht macht eine hohe Spezialisierung in Verbindung mit einer frühzeitigen Mandatierung den entscheidenden Unterschied.
Fachliche Stärke und menschliche Begleitung
Menschen, die sich erstmals mit Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichten konfrontiert sehen – etwa nach einer Durchsuchung oder Vorladung – benötigen mehr als juristischen Rat. Sie brauchen einen Ansprechpartner, der ihre Situation versteht und sie sicher durch das Verfahren begleitet. Bei HT Strafverteidiger steht der Mensch im Mittelpunkt. Jeder Mandant erhält eine persönliche Betreuung und eine individuell entwickelte Verteidigungsstrategie. Ziel ist es, nicht nur rechtliche Risiken zu minimieren, sondern auch in einer emotional schwierigen Phase Orientierung und Sicherheit zu geben.
Warum Spezialisierung entscheidend ist
Das Sexualstrafrecht gehört zu den anspruchsvollsten Bereichen des Strafrechts. Verfahren erfordern die Auseinandersetzung mit umfangreichen Ermittlungsakten, Zeugenaussagen, der Auswertung von Datenträgern, Gutachten und komplexen Glaubhaftigkeitsfragen. Fachliche Exzellenz, Erfahrung, Diskretion sowie innere Stärke und Belastbarkeit sind die Grundlage des Vertrauensverhältnisses. Bei der Auswahl der richtigen Kanzlei sollten Mandanten auf folgende Kriterien achten: Fachanwaltstitel für Strafrecht, höchste Spezialisierung im Sexualstrafrecht, langjährige Erfahrung, Referententätigkeiten wie als Fachanwaltsausbilder sowie Auszeichnungen in Anwaltsrankings. Nur wer diesen Spezialisierungsgrad besitzt, kann Chancen und Risiken sicher einschätzen und eine zielgerichtete Strategie entwickeln.
Welche Verfahren HT Strafverteidiger bearbeitet
Dr. Jonas Hennig und sein Team verteidigen bundesweit – und damit auch Mandanten aus Frankfurt – schwerpunktmäßig bei Vorwürfen wie Vergewaltigung, sexueller Nötigung, sexueller Belästigung, sexuellem Missbrauch sowie im Kontext von Kinder- und Jugendpornografie. Die Kanzlei ist auf die Strafverteidigung im gesamten Sexualstrafrecht spezialisiert – vom Ermittlungsverfahren bis zur Revision. Ein weiterer Schwerpunkt ist die Verteidigung von Beamten und Ärzten. Anders als Einzelkämpfer bietet HT Strafverteidiger eine Vier-Augen-Kontrolle, betrachtet Fälle aus verschiedenen Blickwinkeln und greift auf umfassendes Kanzleiwissen zurück.
Was Beschuldigte unmittelbar tun sollten
So schwer es fällt: Ruhe bewahren und keine Aussage bei der Polizei machen. Dr. Hennig versteht den Rechtfertigungsdrang, besonders bei Unschuldigen, betont aber: Jede Aussage kann die Verteidigungschancen verschlechtern. Am wichtigsten ist es, frühzeitig eine hochspezialisierte Kanzlei im Sexualstrafrecht zu kontaktieren. „Die Weichen werden früh gestellt“, so Dr. Hennig. Je früher eine spezialisierte Verteidigung eingebunden wird, desto größer sind die Möglichkeiten, Einfluss auf den Verfahrensverlauf zu nehmen. Gerade die ersten Tage nach Bekanntwerden eines Vorwurfs können von erheblicher Bedeutung sein.



