Der Bundesligist Werder Bremen hat eine juristische Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht Bremen wies am Donnerstag die Berufung des Vereins gegen ein Urteil des Landgerichts zurück. Damit muss Werder Bremen einem AfD-nahen Kläger Einsicht in die Mitgliederdaten gewähren. Der Kläger hatte zuvor Auskunft über die Namen und Anschriften aller Vereinsmitglieder verlangt, um diese zu Wahlkampfzwecken kontaktieren zu können.
Hintergrund des Rechtsstreits
Der Kläger, ein Mitglied der AfD, argumentierte, dass Werder Bremen als wirtschaftlicher Verein nach § 35 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) verpflichtet sei, Mitgliedern auf Verlangen Einsicht in die Mitgliederliste zu gewähren. Der Verein hatte dies mit Verweis auf den Datenschutz verweigert. Das Landgericht gab dem Kläger jedoch im Dezember 2023 recht. Werder Bremen legte daraufhin Berufung ein, die nun gescheitert ist.
Urteilsbegründung und Folgen
Das Oberlandesgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz. Nach Ansicht der Richter besteht ein gesetzlicher Auskunftsanspruch, der nur in Ausnahmefällen eingeschränkt werden könne. Ein pauschaler Verweis auf den Datenschutz reiche nicht aus. „Der Kläger hat ein berechtigtes Interesse an der Einsicht, um seine satzungsmäßigen Rechte ausüben zu können“, erklärte der Vorsitzende Richter. Werder Bremen muss nun die Daten herausgeben. Der Verein kündigte an, die Entscheidung zu prüfen und möglicherweise Verfassungsbeschwerde einzulegen. Die Kosten des Verfahrens trägt der Verein.
Reaktionen und Einordnung
Der Kläger zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. „Das ist ein Sieg für die Transparenz“, sagte er. Datenschützer hingegen warnen vor einem Präzedenzfall. „Dieses Urteil könnte Tür und Tor für Datensammlungen politischer Gegner öffnen“, kritisierte ein Sprecher des Vereins. Werder Bremen hat rund 40.000 Mitglieder. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.



