Regierung beschließt weitreichende Geheimdienst-Reform
Die Bundesregierung hat angesichts der russischen Bedrohung eine weitreichende Reform der deutschen Nachrichtendienste auf den Weg gebracht. Dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und dem Bundesnachrichtendienst (BND) sollen künftig aktive Eingriffe zur Bekämpfung von Angreifern erlaubt werden, wie aus einem Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums hervorgeht. Erstmals dürfen die Dienste etwa die Infrastruktur von Angreifern stören oder gezielt Falschinformationen verbreiten.
Neue Befugnisse im Cyberraum und bei verdeckten Operationen
Mit den neuen Rechten sollen die Dienste künftig nicht mehr nur aufklären, sondern bei besonderen Bedrohungen auch verdeckt eingreifen dürfen. Insbesondere im Cyberraum werden die Fähigkeiten erweitert. So sollen die Dienste unter engen Voraussetzungen auf informationstechnische Systeme von Angreifern zugreifen dürfen, um deren Infrastruktur und Vorgehen aufzuklären. Die neuen, abgestuften Befugnisse werden an ebenfalls neue Bedrohungskategorien wie „erheblich beobachtungsbedürftig“ oder „besonders erheblich beobachtungsbedürftig“ geknüpft.
Staatstrojaner und V-Leute: Neue Regeln für Überwachung
Neu geregelt wird auch der Einsatz von Staatstrojanern zur Online-Durchsuchung und zur Überwachung der Telekommunikation an der Quelle (Quellen-TKÜ). Zudem werden die Regeln für den Einsatz von Vertrauenspersonen (V-Leuten) detaillierter gefasst. Ausnahmen sollen künftig etwa den Einsatz von Minderjährigen ab 16 Jahren zur Aufklärung schwerster Bedrohungen ermöglichen.
Hintergrund: Urteile des Bundesverfassungsgerichts und verschärfte Sicherheitslage
Hintergrund der Reform sind mehrere Urteile des Bundesverfassungsgerichts, das dem Gesetzgeber eine präzisere Regelung der Befugnisse und der Kontrolle der Dienste aufgegeben hatte. Die Regierung verweist zudem auf eine verschärfte Sicherheitslage, besonders durch Cyberangriffe und hybride Einflussnahme aus dem Ausland.
Stärkere Kontrolle: Neuer Unabhängiger Kontrollrat geplant
Als Gegengewicht soll die Kontrolle über die Dienste neu geordnet und gestärkt werden. Geplant ist die Schaffung eines neuen Unabhängigen Kontrollrates (UKRat) als oberste Bundesbehörde. Dieser soll die Aufgaben der bisherigen G10-Kommission zur Genehmigung von Abhörmaßnahmen sowie die datenschutzrechtliche Kontrolle der operativen Tätigkeiten übernehmen. Ein mit Richtern besetztes Gremium innerhalb des Rates muss besonders eingriffsintensive Maßnahmen künftig vorab genehmigen.



