Gericht kippt Redeverbot auf Pro-Palästina-Demo in Frankfurt
Gericht kippt Redeverbot bei Pro-Palästina-Demo

Das Verwaltungsgericht Frankfurt hat ein vom Ordnungsamt verhängtes Redeverbot gegen einen Redner auf einer propalästinensischen Demonstration am Samstag als rechtswidrig eingestuft. Das Gericht stellte klar, dass die Meinungsfreiheit nicht pauschal eingeschränkt werden dürfe, und verwies auf die Unschuldsvermutung. Die vorgetragenen Erfahrungen hätten nicht eindeutig belegt, dass der Redner strafrechtlich in Erscheinung getreten sei.

Hintergrund des Redeverbots

Die Stadt Frankfurt erwartet am Samstag rund 400 Teilnehmer zu einer Demonstration unter dem Titel „Widerstand ist Völkerrecht; Palästina darf sich wehren, auch mit Steinen und Gewehren!“. Nach einer rechtlichen Einschätzung hatte sich die Stadt gegen ein Verbot der gesamten Demonstration entschieden, untersagte jedoch den Auftritt eines bestimmten Redners. Das Ordnungsamt begründete dies damit, dass der Mann einer Gruppe zuzurechnen sei, die vom Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg als „Verdachtsfall im Phänomenbereich säkulare extremistische propalästinensische Bestrebungen“ eingestuft werde. Zudem sei er mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten, unter anderem wegen Volksverhetzung.

Gerichtliche Entscheidung

Das Verwaltungsgericht hob das Redeverbot nun auf. In seiner Entscheidung betonte es, die Meinungsfreiheit dürfe nicht „im Vorhinein pauschal auf Grundlage einer holzschnittartigen Gefahrenprognose“ eingeschränkt werden. Die Unschuldsvermutung stehe einer solchen Maßnahme entgegen, solange keine konkreten und eindeutigen Belege für strafbares Verhalten vorlägen. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel eingelegt werden.

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Bedeutung für die Versammlungsfreiheit

Der Fall zeigt die Spannung zwischen Sicherheitsbedenken und Grundrechten. Während Behörden oft mit Verweisen auf Verfassungsschutz-Erkenntnisse argumentieren, betont die Justiz die hohen Hürden für Eingriffe in die Meinungs- und Versammlungsfreiheit. Die Entscheidung könnte Signalwirkung für ähnliche Fälle haben, in denen Redner auf politischen Demonstrationen präventiv ausgeschlossen werden sollen.

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