Israels Umweltministerin Idit Silman hat den rechtlichen Status von Nilkrokodilen geändert, um ihren Einsatz in Wassergräben um ein Hochsicherheitsgefängnis zu ermöglichen. Das berichten die Nachrichtenportale „ynetnews.com“ und die „Jerusalem Post“. Die Ministerin erklärte das Nilkrokodil zu einem „gezüchteten Wildtier“, womit Sicherheitsbehörden grundsätzlich eine Genehmigung für die Haltung erhalten können.
Hintergrund der Entscheidung
Der Vorschlag, Krokodile zur Sicherung des Ketziot-Gefängnisses in der Negev-Wüste einzusetzen, geht auf den rechtsextremen Sicherheitsminister Itamar Ben-Gvir zurück. Er hatte die Idee im Dezember 2025 vorgebracht. In dem Gefängnis sind zahlreiche palästinensische Sicherheitshäftlinge sowie während des Gaza-Kriegs festgenommene Palästinenser inhaftiert. Das Gefängnis gilt als Hochsicherheitseinrichtung.
Rechtliche Einordnung und Warnungen
Bislang durften solche Wildtiere nur zu Bildungs-, Forschungs- und Aufklärungszwecken gehalten werden. Die Umstufung des Nilkrokodils folgt einem Muster, das zuvor für andere Krokodilarten angewendet wurde, um deren kommerzielle Zucht wegen ihrer Häute zu ermöglichen. Allerdings hatten der Rechtsberater des Umweltministeriums und die israelische Natur- und Parkbehörde die Ministerin vor diesem Schritt gewarnt. Sie wiesen darauf hin, dass die Zucht von Krokodilen in der Vergangenheit zu zahlreichen Problemen geführt habe, darunter Vorfälle, bei denen Tiere in die Wildnis entkamen, sowie Gefahren für Menschenleben.
Umsetzung noch offen
Ob das Projekt tatsächlich realisiert wird, ist nach derzeitigem Stand unklar. Die Behörde betonte, dass die Haltung von Wildtieren strengen Auflagen unterliegt. Die Entscheidung der Ministerin stößt auf Kritik, da sie möglicherweise Sicherheitsrisiken birgt. Der Einsatz von Krokodilen in Wassergräben um ein Gefängnis wäre eine ungewöhnliche Maßnahme, die international für Aufsehen sorgen könnte.



