Marine Le Pen zu Haftstrafe mit Fußfessel verurteilt
Ein Berufungsgericht in Frankreich hat die Rechtspopulistin Marine Le Pen zu einer dreijährigen Haftstrafe verurteilt. Zwei Jahre wurden zur Bewährung ausgesetzt, die verbleibende Zeit muss sie mit einer elektronischen Fußfessel verbringen. Theoretisch kann sie nun bei der Präsidentschaftswahl 2027 antreten. Allerdings bleibt fraglich, wie attraktiv die Französinnen und Franzosen eine Kandidatin mit einem Sender am Bein finden.
Das Verfahren drehte sich um die Scheinbeschäftigung von Assistenten mehrerer französischer Europaabgeordneter zwischen 2004 und 2016. In erster Instanz hatte ein Gericht der Rechtsnationalen im März 2025 das passive Wahlrecht für fünf Jahre entzogen und sie zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt, davon zwei Jahre auf Bewährung.
Urteil als listiger Kompromiss
„Le Pen bekommt in der Berufung einerseits ein mildes Urteil, verglichen mit dem aus erster Instanz“, sagt Leo Klimm, Frankreich-Korrespondent des SPIEGEL. Die Wahlsperre sei so verkürzt, dass ihr Lebenstraum, Frankreichs Präsidentin zu werden, doch nicht ausgeträumt ist. Andererseits sei das Urteil listig. Es nimmt dem Rassemblement National die Entscheidung nicht ab, wer als Topfavorit in die Wahl in neun Monaten zieht. Egal, wer nun antritt – Le Pen oder ihr erst 30 Jahre alter Zögling Jordan Bardella: „Das Urteil wird die latenten Spannungen zwischen den beiden noch verstärken.“
Einen Wahlkampf mit Fußfessel hatte die 57-Jährige im Vorfeld des Urteils eigentlich ausgeschlossen. Entsprechend angefasst zeigte sich Le Pen bei Gericht. Als das Urteil heute verkündet wurde, schüttelte Le Pen den Kopf. Sie blieb erst ein paar Minuten auf dem roten Klappstuhl sitzen, der ihr als Anklagebank gedient hatte, und besprach sich mit ihren Anwälten. Dann verließ sie wortlos, geradezu fluchtartig den Justizpalast. „Freude sieht anders aus.“
Rekordzahl an Drogentoten in Deutschland
In Deutschland sind im vergangenen Jahr 2150 Menschen an den Folgen ihres Drogenkonsums gestorben – eine Zahl auf Rekordniveau. Besonders alarmierend ist der starke Anstieg unter jungen Menschen: Seit 2021 stieg die Zahl der Drogentoten unter 30 Jahren um mehr als 50 Prozent auf 528 im Jahr 2025. Bei den unter 20-Jährigen stieg sie nahezu auf das Doppelte (106). Damit ist inzwischen fast jeder vierte Todesfall dieser Altersgruppe dem Drogenkonsum zuzuordnen.
„Wir gehen davon aus, dass junge Menschen oft synthetische, hochpotente Drogen zu sich nehmen, von denen sie nicht wissen, wie genau sie wirken“, sagt Eva Egartner vom Fachverband Drogen- und Suchthilfe fdr+. Deutschland stehe an einem „kritischen Punkt“. Besonders gefährlich sind dabei psychoaktive Medikamente wie Benzodiazepine oder opioidhaltige Schmerzmittel sowie gefälschte Tabletten, die mit hochpotenten synthetischen Opioiden versetzt sein können.
Wandel des Drogenmarktes
Auch insgesamt verändert sich der Drogenmarkt: Todesfälle durch Fentanyl, Ketamin, Cathinone sowie Kokain und Crack nehmen deutlich zu. Über 80 Prozent der Opfer starben nach Mischkonsum. Politik und Fachverbände fordern mehr Prävention, Therapieangebote, Drugchecking und bessere Frühwarnsysteme.
Neonazi Liebich muss nach Deutschland ausgeliefert werden
Tschechien darf Marla Svenja Liebich an Deutschland ausliefern. Eine jahrelang andauernde Justizposse dürfte damit ihr Ende finden. Im vergangenen August hätte der verurteilte Rechtsextremist eine Haftstrafe antreten müssen. Es war die Folge eines Urteils aus dem Juli 2023, als das Amtsgericht Halle (Saale) Liebich noch unter dem männlichen Vornamen Sven unter anderem wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung für schuldig befand.
Im November 2024 nutzte Liebich das Selbstbestimmungsgesetz – man könnte auch sagen, nutzte es aus – und änderte den Geschlechtseintrag und den Namen. Angeblich, um zu verhindern, in ein Männergefängnis zu kommen. Liebich schwadronierte, dort müsse er um sein Leben fürchten. In Wahrheit begann ein Katz-und-Maus-Spiel, bei dem er versuchte, Behörden und Medien zum Narren zu halten. Mehrfach wehrte sich Liebich wegen angeblicher Verletzung der Persönlichkeitsrechte als trans Person. Dabei war Liebich selbst dutzendfach mit queerfeindlichen Aussagen aufgefallen.
Flucht und Festnahme
Die Behörden gestanden ihm dennoch zu, nach Änderung des Geschlechtseintrages die Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung im Frauengefängnis in Chemnitz abzusitzen. Allerdings zog Liebich es vor, vor Haftantritt zu fliehen. Im April fasste die tschechische Polizei den Neonazi, der sich seither gegen eine Auslieferung wehrte. Heute nun lehnte das Oberlandesgericht in Prag die Beschwerden des 55-Jährigen ab. Ab jetzt läuft eine zehntägige Frist, innerhalb derer Liebich nach Deutschland und hier voraussichtlich in die Justizvollzugsanstalt in Chemnitz gebracht werden muss. Ob er da bleibt, muss die Anstaltsleitung in Chemnitz entscheiden.
Weitere wichtige Nachrichten des Tages
Die Hauptverdächtige nach dem Monaco-Anschlag ist offenbar tot bei Kyjiw aufgefunden worden. Eine 39-jährige Ukrainerin soll ein Sprengstoffattentat auf einen Oligarchen verübt haben – seitdem wird sie international gesucht. Nun soll sie einem Medienbericht zufolge tot in der Nähe von Kyjiw entdeckt worden sein. Das EU-Parlament stimmt für ein Prüfverfahren gegen die rechtsextreme ESN. Wegen der Hinweise auf Grundwerte-Verstöße prüft das Europäische Parlament die rechtsextreme Parteienfamilie Europa. Für die Dachorganisation der AfD stehen Millionen-Fördermittel auf dem Spiel. Die Merz-Regierung plant weniger Förderung für Wärmepumpen. Schwarz-Rot will die staatliche Förderung für den Heizungstausch deutlich reduzieren. Die Höhe der förderfähigen Kosten soll sinken. Für niedrige Einkommen sollen Zuschüsse aber steigen.



