Das Oberlandesgericht Dresden hat die NSU-Unterstützerin Susann E. zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Das Urteil erging am Freitag in der sächsischen Landeshauptstadt unter anderem wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung in drei Fällen. Zudem wurde E. wegen Beihilfe zur besonders schweren räuberischen Erpressung schuldig gesprochen.
Vorwürfe und Taten
Laut Anklage der Bundesanwaltschaft hatte E. der als NSU-Mittäterin verurteilten Beate Zschäpe mehrfach ihre Identität geliehen, als diese im sächsischen Zwickau im Untergrund lebte. Konkret soll sie Zschäpe ihre Krankenkassenkarte für Arztbesuche überlassen haben. Zudem half sie bei der Anmietung eines Wohnmobils, das der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) bei seinem letzten Raubüberfall nutzte.
Urteil unter Forderung der Anklage
Das Gericht blieb mit seinem Urteil unter der Forderung der Bundesanwaltschaft, die im Prozess eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gefordert hatte. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch mit der Begründung, es gebe keine Beweise dafür, dass E. von den NSU-Taten gewusst habe. Das Gericht sah jedoch die Unterstützungshandlungen als erwiesen an.
Hintergrund NSU
Die rechtsextremistische Zelle NSU hatte zehn Morde, zwei Bombenanschläge und mehr als ein Dutzend Überfälle begangen. Die NSU-Täter Uwe Böhnhardt und Uwe Mundlos entzogen sich im November 2011 durch Suizid einer drohenden Festnahme nach einem Raubüberfall in Eisenach. Zschäpe verbüßt ihre Haft im Frauengefängnis Chemnitz.



