OVG Münster: Rapper 18 Karat darf nach Portugal abgeschoben werden
OVG: Rapper 18 Karat darf nach Portugal abgeschoben werden

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster hat die Abschiebung des rappenden Straftäters 18 Karat nach Portugal endgültig gebilligt. Die Beschwerde des Musikers gegen einen entsprechenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wurde zurückgewiesen, wie das Gericht am Montag mitteilte. Der Rapper mit bürgerlichem Namen Ivo Vieira Silva sitzt derzeit wegen Drogendelikten in Strafhaft. Die Stadt Dortmund hatte ihm per Verfügung das EU-Freizügigkeitsrecht entzogen, ihn zur Ausreise aufgefordert und seine Abschiebung nach Portugal angeordnet.

Hintergrund des Falls

Der aus Dortmund stammende Rapper war am 19. Dezember 2022 vom Landgericht Dortmund zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Grund waren verschiedene Drogendelikte, darunter der Handel mit kiloweise Betäubungsmitteln. Die Richter in Gelsenkirchen hatten bereits in erster Instanz betont, dass für die Beendigung seines Aufenthalts in Deutschland „zwingende Gründe der öffentlichen Ordnung“ vorlägen. Die Folgen des illegalen Betäubungsmittelhandels seien schwerwiegend für die Gesellschaft. Zudem sahen die Richter eine konkrete Wiederholungsgefahr, da sich der Kläger nicht ersichtlich aus dem Netzwerk gelöst habe, in dem er die Taten begangen hatte.

Anwältin kritisiert Vorgehen

Lisa Grüter, die Anwältin des Rappers, äußerte sich scharf kritisch gegenüber der Entscheidung. Sie erklärte auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur, dass ihr Mandant mit einer umgehenden Abschiebung rechne. „Die Umsetzung der OVG-Entscheidung in Form der sofortigen Abschiebung meines Mandanten Ivo Vieira Silva aus der Haft ist ein rechtsstaatliches Armutszeugnis“, so Grüter. Statt eines geplanten Ausgangs zu seiner Familie sei er in der JVA festgehalten worden. Ihm sei gesagt worden, dass er noch in der Nacht abgeschoben werden solle, berichtete Grüter unter Berufung auf die Ehefrau des Musikers.

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Charterfolge und Haft

18 Karat gilt seit seinem Debütalbum „FSK 18 Brutal“ vor zehn Jahren als feste Größe im Deutschrap. Er erzielte zahlreiche Chart- und Streamingerfolge wie „Verliebt in einen Gangster 2“ oder „Narco Trafficante“. Seine kriminelle Karriere überschattete jedoch den musikalischen Erfolg. Der Rapper war zuletzt im offenen Vollzug untergebracht und stand kurz vor dem Abschluss einer Ausbildung zum Maler und Lackierer. In wenigen Wochen hätte geprüft werden sollen, ob seine Reststrafe zur Bewährung ausgesetzt werden könne. „Diese Entscheidung hätte aus meiner Sicht vorgehen müssen“, betonte Grüter. Eine Abschiebung aus der Haft bringe zahlreiche Nachteile mit sich, unter anderem eine erheblich längere Wiedereinreisesperre.

Gericht sieht keine milderen Mittel

Das OVG Münster schloss sich der Argumentation der Vorinstanz an. Der Einwand des Rappers, er habe Kontakt zu seiner Familie und einem noch sehr jungen Kind, sei nicht geeignet, die Gefahr weiterer erheblicher Straftaten infrage zu stellen. Die Abschiebung sei daher rechtmäßig und verhältnismäßig. Der Beschluss ist unanfechtbar.

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