Vor dem Oberlandesgericht (OLG) in Düsseldorf hat am Montag der Terror-Prozess gegen den 18-jährigen Erjon S. begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm dreifachen versuchten Mord vor. Der junge Mann soll nach Überzeugung der Anklage einen Anschlag geplant haben, bei dem er die Polizei dazu zwingen wollte, ihn zu töten und so zum „Märtyrer“ zu machen.
Radikalisierung im Kinderzimmer
Laut Anklage hatte sich Erjon S. bereits als Jugendlicher im Kinderzimmer radikalisiert. Er konsumierte islamistische Propaganda im Internet und entwickelte demnach einen festen Plan, einen Anschlag zu verüben. Ziel war es, Polizeibeamte so unter Druck zu setzen, dass diese ihn erschossen hätten.
Die Tatvorwürfe im Detail
Die Anklage wirft dem 18-Jährigen vor, im vergangenen Jahr versucht zu haben, mit einem Messer und einem Sprengsatz Polizisten anzugreifen. Dabei sollte es zu einem Feuergefecht kommen, in dessen Verlauf er selbst getötet werden würde. Die Ermittler gehen von einer tiefgreifenden islamistischen Überzeugung aus.
Prozessauftakt und Sicherheitsvorkehrungen
Der Prozess findet unter strengen Sicherheitsvorkehrungen statt. Das Gericht hat mehrere Verhandlungstage angesetzt. Die Verteidigung kündigte an, die Vorwürfe zu prüfen und sich zunächst nicht zur Sache zu äußern. Ein Urteil wird frühestens in einigen Wochen erwartet.
Hintergrund: Islamistische Anschläge in Deutschland
Der Fall reiht sich in eine Serie von islamistisch motivierten Anschlagsversuchen in Deutschland ein. Immer wieder werden junge Menschen durch Online-Propaganda radikalisiert. Die Behörden versuchen, durch Präventionsprogramme und Überwachung gegenzusteuern.
Der Prozess gegen Erjon S. wird von der Öffentlichkeit mit großer Aufmerksamkeit verfolgt. Er gilt als Beispiel für die Gefahr der Radikalisierung im Internet und die Herausforderungen für die Sicherheitsbehörden.



