Regierung sieht bei Streeck keine Doppelmoral wie bei Spahn
Regierung: Kein Vorwurf der Doppelmoral bei Streeck

Die Bundesregierung sieht bei der Vaterschaft des Drogenbeauftragten Hendrik Streeck durch eine Leihmutterschaft eine andere Situation als im Fall des zurückgetretenen Unions-Fraktionschefs Jens Spahn. Streeck habe sein Wissen nach keine Forderungen vertreten, „die seiner persönlichen Lebensführung entgegenstehen“, sagte Regierungssprecher Stefan Kornelius in Berlin. Daher sei „bei Streeck kein Vorwurf der Doppelmoral zu erkennen“.

Hintergrund: Streeck bestätigte Vaterschaft im April

Streeck hatte seine Vaterschaft gemeinsam mit seinem Ehemann im April im Gespräch mit der Zeitschrift „Bunte“ bestätigt. Laut der Zeitschrift kam diese durch eine Leihmutterschaft in den USA zustande. „Ja, wir können bestätigen, dass wir Eltern geworden sind“, zitierte ihn damals das Magazin nach der Geburt des Kindes, die demnach im US-Bundesstaat Idaho stattfand. Spahn war ebenfalls durch eine Leihmutterschaft Vater geworden. Er hatte ein solches Vorgehen jedoch zuvor gemäß der CDU-Parteilinie abgelehnt. Nach Vorwürfen deswegen trat er am Samstag als Fraktionschef zurück.

Regierungssprecher verweist auf Privatsphäre

„Ich muss um Verständnis bitten, dass wir uns an der Debatte um Streeck nicht beteiligen“, sagte Kornelius weiter mit Blick auf den Drogenbeauftragten der Bundesregierung und CDU-Bundestagsabgeordneten. Er verwies auf dessen Privatsphäre, „die es zu respektieren gilt“. Auch habe Streeck die Umstände seiner Vaterschaft nicht selbst öffentlich gemacht. Er selbst habe dazu auch keine Informationen, sagte der Regierungssprecher.

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Leihmutterschaft in Deutschland verboten

In Deutschland sind Leihmutterschaften anders als in den USA und einigen anderen Ländern verboten. „Von der Bundesregierung gibt es derzeit keinen Vorstoß, die Gesetzeslage zu ändern“, sagte dazu Kornelius. Die CDU hatte sich in einem Parteitagsbeschluss gegen eine Legalisierung von Leihmutterschaften ausgesprochen.

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