Verfassungsschutz-Debatte: Soll der Staat Neonazi-Kinder beobachten?
Auffällig viele Teenager auf Anti-CSD-Demos – das ist nur ein Beispiel für die zunehmende Verjüngung extremistischer Szenen. Innenpolitiker diskutieren nun, ob der Verfassungsschutz bereits Kinder unter 14 Jahren überwachen darf.
Auslöser der Debatte ist ein Vorstoß aus Sachsen: Innenminister Armin Schuster (63, CDU) möchte die Altersgrenze für die Speicherung personenbezogener Daten durch den Verfassungsschutz von derzeit 14 auf zwölf Jahre senken. Der Hintergrund ist die wachsende Radikalisierung Minderjähriger, die sich vor allem über soziale Netzwerke organisieren.
Grundsätzlich ist die Beobachtung von Kindern unter 14 Jahren durch den Verfassungsschutz nicht völlig ausgeschlossen. In besonders schweren Fällen, wie etwa bei Terrorismus oder Spionage, können Informationen bereits jetzt erfasst werden. Es gelten jedoch strenge Kontroll- und Löschpflichten.
Das Landesamt für Verfassungsschutz Sachsen kann allerdings keine genauen Zahlen nennen. Auf Anfrage räumte die Behörde ein, über keine belastbaren Daten zu verfügen. Man beobachte zwar zunehmend Kinder bei rechtsextremistischen Veranstaltungen, eine valide Zählung sei jedoch nicht möglich. Auch konkrete extremistische Straftaten dieser Kinder konnte das Landesamt nicht benennen. Zugleich warnt die Behörde, dass die Verjüngung nicht nur im Rechtsextremismus, sondern auch im Linksextremismus und Islamismus zu beobachten sei.
Datenschützer schlagen Alarm. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider (41) betont, dass Kinder unter besonderem Schutz stehen. Die Beobachtung und Speicherung personenbezogener Daten von Kindern durch Nachrichtendienste sei ein „besonders sensibler Eingriff“, der nur bei entsprechend gewichtigen Gründen gerechtfertigt werden könne. Noch deutlicher wird Sachsens Datenschutzbeauftragte Juliane Hundert (49): Eine solche Beobachtung stehe „dem besonderen Schutzbedürfnis Minderjähriger diametral entgegen“.
Unterstützung erhält Schuster aus Bayern und Hessen. Bayern erlaubt die Speicherung von Daten Unter-14-Jähriger bereits seit zehn Jahren. Innenminister Joachim Herrmann (69, CSU) nennt die Regelung „vorausschauend und richtig“. Genutzt wird sie allerdings nur selten – laut Landesamt gab es nur wenige Fälle im unteren einstelligen Bereich. Auch Hessen erlaubt in schweren Fällen die Beobachtung und Speicherung von Kindern unter 14 Jahren. Innenminister Roman Poseck (56, CDU) verweist auf Radikalisierung über soziale Netzwerke und eine steigende Gewaltbereitschaft Minderjähriger. Baden-Württemberg erlaubt es ebenfalls, Mecklenburg-Vorpommern plant eine entsprechende Regelung, und Berlin streicht ab September jegliche Altersregelung.
Die meisten Bundesländer ziehen jedoch weiterhin bei 14 Jahren die Grenze. Thüringen plant keine Gesetzesänderung. Auch Sachsen-Anhalt, Brandenburg, Niedersachsen und das Saarland verbieten die Speicherung von Daten Unter-14-Jähriger. Nordrhein-Westfalen erlaubt sie nur zu Präventionszwecken. In Bremen, Hamburg, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein sind Ausnahmen bei besonderen Gefährdungslagen möglich.



