Bürgergeld-Reform: Strengere Regeln für Langzeitarbeitslose ab Juli
Bürgergeld-Reform: Strengere Regeln ab Juli

Ab dem 1. Juli 2026 tritt die umstrittene Reform des Bürgergeldes in Kraft. Die Leistung wird nicht nur in „Grundsicherung für Arbeitssuchende“ umbenannt, sondern auch mit deutlich strengeren Regeln versehen. Ziel der schwarz-roten Koalition ist es, mehr erwerbsfähige Langzeitarbeitslose in Beschäftigung zu bringen und die staatlichen Ausgaben zu senken. Die Reform sieht härtere Sanktionen, niedrigere Vermögensfreibeträge und eine frühere Arbeitsverpflichtung für Eltern vor.

Warum wird das System reformiert?

Im Bundestagswahlkampf 2025 hatte CDU-Chef Friedrich Merz angekündigt, beim Bürgergeld „zweistellige Milliardenbeträge“ einsparen zu wollen. Zuletzt bezogen laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit etwa 5,2 Millionen Menschen die Leistung, davon 3,8 Millionen Erwerbsfähige. Alleinstehende erhalten 563 Euro im Monat. Für die Regelsätze sowie Kosten für Wohnen und Heizen plant der Bund 2026 mit rund 41 Milliarden Euro. Dazu kommen rund zehn Milliarden Euro für Verwaltungskosten und Leistungen zur Eingliederung in Arbeit.

Die neue Grundsicherung wird die Kosten nach Erwartung der Regierung keineswegs in „zweistelliger Milliardenhöhe“ senken, sondern bestenfalls in zweistelliger Millionenhöhe. Merz lobte den Plan nach der Verabschiedung im Bundestag dennoch: „Das Prinzip 'Fördern und Fordern' gilt. Alle, die arbeiten können, sollen tatsächlich arbeiten. Das ist eine Frage der sozialen Gerechtigkeit bei uns im Land.“ Sozialverbände kritisieren die Reform hingegen scharf, vor allem, weil sie Bezieher mit Kindern treffe.

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Was soll die Reform bezwecken?

Erklärtes Ziel der Regierung ist, mehr Menschen aus der staatlichen Leistung in bezahlte Arbeit zu vermitteln, auch mit individuelleren Hilfen. Grundsätzlich hält das Haus von Sozialministerin Bärbel Bas (SPD) fest: „Wer Hilfe braucht, kann sich auf Unterstützung verlassen. Aber wer arbeiten kann, muss daran mitwirken, wieder für sich selbst zu sorgen.“ Erwerbsfähige Bezieher müssen sich künftig strikter an Termine und Pflichten halten. Der Hebel sind härtere Sanktionen, also mögliche finanzielle Einschnitte.

Härtere Sanktionen: Was ändert sich konkret?

Die Grundsicherung soll sofort für drei Monate um 30 Prozent gemindert werden, wenn ein Arbeitsloser keine Bewerbungen schreibt oder Förderkurse ablehnt. Das bedeutet rund 150 Euro weniger im Monat. Bei versäumten Jobcenter-Terminen greift nach dem zweiten Mal die 30-Prozent-Kürzung für einen Monat. Bei drei versäumten Terminen können die Jobcenter die Überweisungen ganz einstellen. Auch Wohnkosten-Zahlungen können wegfallen.

Die Behörden sollen den Betroffenen Gelegenheit zur persönlichen Anhörung geben – etwa durch einen Anruf oder Besuch. Psychisch Kranke bleiben verschont. Die Koalition will damit das verfassungsrechtlich Erlaubte ausschöpfen. Bislang trafen Sanktionen im Vergleich zu den Millionen Beziehern nur sehr wenige Menschen – im Schnitt etwa 30.000 im Monat.

Strengere Regeln für Eltern mit kleinen Kindern

Auch für junge Eltern gelten künftig strengere Regeln. Bisher war es für Erziehende erst ab dem dritten Geburtstag des Kindes zumutbar, eine Arbeit aufzunehmen oder einen Eingliederungs- oder Sprachkurs zu besuchen, sofern ein Kitaplatz zur Verfügung stand. Künftig soll diese Pflicht viel früher greifen: „Bei vorhandener Kinderbetreuungsmöglichkeit können Eltern mit Kindern im Alter von mindestens 14 Monaten von den Jobcentern im individuell zumutbaren Umfang zum Spracherwerb, zur Aus- oder Weiterbildung beziehungsweise zu einer Erwerbsarbeit verpflichtet werden“, erklärt das Sozialministerium.

Vermögensfreibeträge werden gesenkt

Bisher durften Bezieher des Bürgergelds ihr eigenes Vermögen im ersten Jahr behalten, sofern es weniger als 40.000 Euro waren. Diese „Karenzzeit“ wird abgeschafft. Künftig gilt: Menschen bis 30 Jahre dürfen 5.000 Euro behalten, bis 40 Jahre 10.000 Euro, bis 50 Jahre 12.500 Euro und darüber 20.000 Euro. „Wer Vermögen oberhalb der Freibeträge hat, muss dieses für seinen Lebensunterhalt einsetzen“, erläutert das Sozialministerium. „Die Prüfung erfolgt zu Beginn des Leistungsbezuges.“

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Wohnkosten werden gedeckelt

Bisher wurden die tatsächlichen Wohnkosten bezahlt, wenn sie „angemessen“ sind. Maßstab dafür ist der Wohnungsmarkt vor Ort. Künftig werden die Kosten schon im ersten Jahr in der Grundsicherung gedeckelt, und zwar „auf das Eineinhalbfache der abstrakten örtlichen Angemessenheitsgrenze“, wie das Ministerium erläutert. Ein Beispiel: Ein Alleinstehender lebt in einer 2.000 Euro teuren Wohnung und rutscht in die Grundsicherung. Liegt die „Angemessenheitsgrenze“ für einen Ein-Personen-Haushalt in der Kommune bei 600 Euro, dann ist der „Deckel“ im ersten Jahr bei 900 Euro. Den Rest müsste der Betroffene selbst finanzieren. Nach einem Jahr würden nur noch 600 Euro vom Jobcenter übernommen.

Kommunen können zusätzlich Höchstgrenzen pro Quadratmeter festlegen. Wenn jemand auf zehn Quadratmetern wohnt, wären 600 Euro Miete nicht mehr „angemessen“. Würden die kommunalen Träger eine Höchstmiete von zum Beispiel 15 Euro pro Quadratmeter festlegen, dann würden nur 150 Euro im Monat bezahlt. Nächster Schritt wäre ein „Kostensenkungsverfahren“, also etwa Verhandlungen mit dem Vermieter. Die Bundesregierung sieht das als Mittel gegen Wuchermieten und Sozialmissbrauch.