Frühstartrente: Zehn Euro vom Staat – so werden bis zu 320.000 Euro möglich
Frühstartrente: Zehn Euro vom Staat – so werden 320.000 Euro

Die Frühstartrente kommt: Ab 2027 zahlt der Staat für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot. Eltern können diesen Betrag aufstocken. Mit maximalen Zuzahlungen sind bis zum Renteneintritt Depotwerte von über 300.000 Euro möglich, wie Berechnungen des Bundesfinanzministeriums zeigen.

Details zur staatlichen Förderung

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) gab am Mittwoch seinen Gesetzentwurf zur „Frühstartrente“ zur Abstimmung an die anderen Ministerien. „Wir wollen, dass alle besser und früher für das Alter vorsorgen können“, sagte Klingbeil unserer Redaktion. „Eltern wollen wir dabei unterstützen, schon für ihre Kinder vorzusorgen.“ Die Förderung gilt für jedes Kind mit Wohnsitz in Deutschland, unabhängig von der Initiative der Eltern.

Das Geld wird in ein individuelles Depot bei privaten Anbietern investiert, das die Eltern eröffnen. Geschieht dies nicht, legt der Bund die Beträge kollektiv über die Bundesbank in global gestreuten Aktien und Aktienfonds an. Das Kind kann den Anspruch bis zum 25. Lebensjahr in ein eigenes Depot übertragen.

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Mögliche Summen durch Zuzahlungen

Das Finanzministerium hat Modellrechnungen auf Basis einer jährlichen Wertsteigerung von sieben Prozent erstellt, entsprechend der langjährigen Durchschnittsrendite weltweit gestreuter Aktienanlagen nach Kosten. Ohne Zuzahlung der Eltern ergeben sich aus den staatlichen Einzahlungen von 1440 Euro bis zum 18. Lebensjahr ein Depotwert von rund 2200 Euro, der bis zum 65. Lebensjahr auf etwa 53.000 Euro anwächst.

Zahlen Eltern monatlich ebenfalls zehn Euro dazu, liegen die Gesamteinzahlungen bei 2880 Euro. Der Depotwert beträgt bei Volljährigkeit rund 4400 Euro und steigt bis zum 65. Lebensjahr auf etwa 107.000 Euro. Bei einer monatlichen Zuzahlung von 20 Euro ergeben sich Einzahlungen von 4320 Euro, ein Depotwert von 6600 Euro mit 18 und rund 160.000 Euro mit 65 Jahren. Die höchste Modellrechnung zeigt: Bei monatlich 50 Euro Zuzahlung der Eltern summieren sich die Einzahlungen auf 8640 Euro, der Depotwert erreicht bei Volljährigkeit etwa 13.300 Euro und bis zum 65. Lebensjahr rund 320.000 Euro.

„Die Grundidee der Frühstartrente ist richtig und wichtig: Möglichst früh mit dem Vermögensaufbau am Kapitalmarkt starten, damit der Zinseszins möglichst lange wirken kann“, sagte Christian Röhl, Chefvolkswirt der Investmentplattform Scalable Capital. Die Reform könne den Kapitalmarkt „dorthin bringen, wo er hingehört – in die Mitte der Gesellschaft“.

Bedingungen und steuerliche Vorteile

Die staatliche Förderung steht allen Kindern mit Wohnsitz in Deutschland zu. Zusätzliche Einzahlungen sind bis zu 6840 Euro jährlich möglich, auch von Großeltern oder Paten. Der Staat fördert nur zertifizierte Standarddepot-Verträge mit einem Effektivkostendeckel von einem Prozent. Bis zum 18. Lebensjahr des Kindes dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten anfallen.

Steuerlich bleiben die Erträge während der Ansparphase steuerfrei – anders als bei einem normalen Depot, wo Abgeltungsteuer anfällt. Erst bei Auszahlung nach dem 65. Lebensjahr werden Steuern fällig. So stellt der Staat sicher, dass das Geld der Altersvorsorge dient.

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) reagierte zurückhaltender. Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier erklärte, die Idee sei „grundsätzlich nachvollziehbar und begrüßenswert“, stellte jedoch infrage, ob dies über ein „risikobehaftetes kapitalgedecktes Modell“ erfolgen müsse. „Diese Maßnahme darf nicht wieder wie bei der Riesterrente in erster Linie den Versicherungskonzernen nutzen“, mahnte Engelmeier. Entscheidend seien möglichst niedrige Verwaltungskosten – „idealerweise mit einem öffentlichen Standardprodukt“.

Zeitplan und Kosten

Klingbeil will das Gesetzgebungsverfahren noch in diesem Jahr abschließen, damit die Frühstartrente zum 1. Januar 2027 in Kraft treten kann. Die ersten Auszahlungen erfolgen rückwirkend zum 1. Januar 2026 für Kinder der Geburtsjahrgänge 2020 und 2021. Für 2027 rechnet das Ministerium mit Kosten von 198 Millionen Euro, bis 2030 steigen sie auf 411 Millionen Euro.

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Im Todesfall des Kindes vor dem 18. Geburtstag fällt das Depotguthaben nicht an die Erben, sondern muss an den Staat zurückgezahlt werden. Dies betrifft nach dem Wortlaut des Entwurfs das gesamte „Frühstartrentenvermögen“ einschließlich privater Einzahlungen.