Aus für „Rente mit 63“: Kommission empfiehlt Abschaffung – was das für Sie bedeutet
„Rente mit 63“ vor dem Aus: Kommissionsempfehlung

Die „Rente mit 63“ soll abgeschafft werden. Das ist eine der zentralen Empfehlungen der Rentenkommission, die Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) vorgelegt wurde. Merz kündigte an, alle Vorschläge „zügig“ umsetzen zu wollen. Die Experten empfehlen, den abschlagsfreien Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte zu streichen.

Was ist die „Rente mit 63“?

Die umgangssprachliche „Rente mit 63“ ist offiziell die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“. Sie ermöglichte Personen, die vor 1953 geboren wurden, nach 45 Versicherungsjahren ohne Abschläge mit 63 Jahren in Rente zu gehen. Für Geburtsjahrgänge zwischen 1953 und 1963 wird das Renteneintrittsalter schrittweise angehoben. Wer 1964 oder später geboren ist, kann nach 45 Jahren mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Aktuell liegt das Eintrittsalter bei 64 Jahren und sechs Monaten.

Warum empfiehlt die Kommission die Abschaffung?

Laut der Kommission haben seit 2015 etwa 30 Prozent aller Altersrentenzugänge die abschlagsfreie vorzeitige Rente genutzt. Die Daten zeigten jedoch, dass vor allem Besserverdienende, Gesündere und Männer davon profitieren, während Geringverdienende, Personen mit unsteten Erwerbsverläufen und Frauen sie nicht in Anspruch nehmen. Daher empfiehlt die Kommission in ihrer sechsten Empfehlung: „Der abschlagsfreie Renteneintritt für besonders langjährig Versicherte abgeschafft werden. Ein abschlagsfreier vorgezogener Rentenbeginn ausschließlich nach Beitragsjahren soll zukünftig nicht mehr möglich sein.“

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Finanzielle Vorteile für die Rentenversicherung

Die Experten sehen klare finanzielle Vorteile: Die gesetzliche Rentenversicherung werde dauerhaft entlastet, Einsparpotenziale in Milliardenhöhe seien möglich. Zudem könne mit zusätzlichen Beitragseinnahmen gerechnet werden, weil Menschen später in Rente gehen. Ein vorzeitiger Renteneintritt soll künftig nur noch mit einer Härtefallregelung möglich sein. Menschen mit geringen Rentenansprüchen könnten weiterhin den Grundrentenzuschlag erhalten.

Früherer Renteneintritt bleibt mit Abschlägen möglich

Die empfohlene Abschaffung betrifft nur die „Altersrente für besonders langjährig Versicherte“. Daneben gibt es die „Altersrente für langjährig Versicherte“ nach 35 Versicherungsjahren. Damit können Arbeitnehmer mit 63 Jahren in Rente gehen – jedoch mit Abschlägen: 0,3 Prozent pro Monat dauerhaft. Wer zwischen 1949 und 1963 geboren ist, kann sogar ohne Abschlag vor dem regulären Rentenalter von 67 Jahren in Rente gehen. Die Kommission empfiehlt jedoch, die Altersgrenze für diese Rente von 63 auf 64 Jahre zu erhöhen. Früher in Rente zu gehen bleibt also möglich, aber frühestens mit 64 und mit Abschlägen.

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