Gericht gibt AfD Teilerfolg in Klage gegen Verfassungsschutzpräsidenten
Gericht gibt AfD Teilerfolg in Klage gegen Verfassungsschutzpräsidenten

Das Verwaltungsgericht Weimar hat der AfD in einem Teil ihrer Klage gegen den Präsidenten des thüringischen Verfassungsschutzes, Stephan Kramer, recht gegeben. Die Richter entschieden, dass Kramer gegen das Neutralitätsgebot verstoßen habe, als er das Programm der AfD öffentlich bewertete. Konkret ging es um Aussagen Kramers in einem Interview mit der Zeitung „Freies Wort“ im Juni 2023, in denen er der AfD mangelnde politische Alternativen und Programmatik vorwarf.

Staatliche Organe dürften sich nicht wertend über Programme einzelner Parteien äußern, da dies die Chancengleichheit im politischen Wettbewerb beeinträchtige, so das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In zwei anderen von der AfD beanstandeten Aussagen sah das Gericht hingegen keinen Verstoß. Eine dieser Aussagen, in der Kramer der AfD pauschale Verunglimpfung der Demokratie vorwarf, wurde als zulässige Erläuterung zu Feststellungen in den Verfassungsschutzberichten 2021 und 2022 eingestuft.

Die zweite als zulässig erachtete Aussage betraf Kramers Hoffnung, dass Bürger sich bei Wahlen gegen Verfassungsfeinde entscheiden. Das Gericht sah darin keinen Verstoß, da die AfD nicht explizit genannt wurde. Der Teilerfolg der AfD steht im Kontext mehrerer juristischer Auseinandersetzungen der Partei mit dem Verfassungsschutz. Bereits frühere Klagen gegen Passagen aus dem Verfassungsschutzbericht 2021 waren erfolglos geblieben.

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