Alkoholverbot auf allen Bahnhöfen: Was in Berlin gilt
Alkoholverbot auf allen Bahnhöfen – was in Berlin gilt

Die Deutsche Bahn (DB) führt ab Mitte Oktober ein flächendeckendes Alkoholverbot auf allen rund 5400 Bahnhöfen in Deutschland ein. Das Verbot gilt für Bahnsteige, Bahnhofshallen und alle Bereiche außerhalb der Gastronomie. Ziel ist es, mehr „Ordnung und Sicherheit“ zu gewährleisten, wie die DB mitteilte. Überwacht wird die Einhaltung von DB-Sicherheitskräften und der Bundespolizei. Bislang galt ein solches Verbot nur in großen Bahnhöfen wie Frankfurt, Hamburg oder Köln.

Positive Erfahrungen in Hamburg

Die Bahn beruft sich auf gute Erfahrungen im Hamburger Hauptbahnhof, wo seit April 2024 ein Alkoholverbot besteht. Dort sei die Zahl der Konflikte und Auseinandersetzungen spürbar zurückgegangen, so ein DB-Sprecher. In Berlin war das Trinken von Alkohol auf Bahnhöfen bisher erlaubt, doch am 1. Mai wurde ein Verbot für den Bahnhof Zoo und den Ostbahnhof eingeführt. Seither ist dort der Konsum von Alkohol sowie das Mitführen geöffneter Behälter untersagt. Bei Verstößen drohen Hausverweise, Hausverbote oder bei Wiederholung eine Anzeige.

S-Bahnhöfe ebenfalls betroffen

Das neue Verbot erstreckt sich auch auf alle 168 S-Bahnhöfe in Berlin und Brandenburg. S-Bahnsprecher Andreas Friedrich bestätigte, dass das Trinken von Alkohol in den Gebäuden und auf den Bahnsteigen künftig untersagt sei. In den Zügen selbst – Fernzüge, Regionalzüge und S-Bahnen – gilt hingegen kein generelles Alkoholverbot. Allerdings verbieten die Beförderungsbedingungen des Verkehrsverbunds Berlin-Brandenburg (VBB) das Betreten der Verkehrsmittel mit offenen Speisen und Getränken sowie deren Konsum während der Fahrt. Zudem heißt es: „Personen, die eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellen, sind von der Beförderung ausgeschlossen.“ Dies gelte besonders für Personen unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.

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Vorplätze und U-Bahnhöfe

Ob das Alkoholverbot auch auf Bahnhofsvorplätzen gilt, hängt laut DB-Sprecher vom Einzelfall ab. Gehört der Vorplatz zum Bahnhofsgelände, wie etwa am Hauptbahnhof oder Ostbahnhof, gilt das Verbot dort ebenfalls. Anders sieht es bei der BVG aus: In U-Bahnhöfen gibt es vorerst kein explizites Alkoholverbot. Für U-Bahnen, Trams und Busse gelten die VBB-Regelungen zur Gefahr für Sicherheit und Ordnung sowie das Verbot offener Getränke. „Unsere Mitarbeitenden setzen die geltenden Regeln konsequent und zugleich mit Augenmaß durch“, erklärte eine BVG-Sprecherin.

Gemeinsame Bahnhöfe: Unterschiedliche Regeln

An mehr als 20 gemeinsamen Bahnhöfen von DB und BVG, darunter Hauptbahnhof, Alexanderplatz, Gesundbrunnen, Zoo, Friedrichstraße und Warschauer Straße, sind die Zuständigkeiten aufgeteilt. Meist gehört der oberirdische Bereich zur Bahn, der unterirdische zur BVG – etwa am Alexanderplatz und in der Friedrichstraße. Wo die U-Bahn oberirdisch fährt (Warschauer Straße) oder die Bahn unterirdisch (Hauptbahnhof), liegen die Bereiche räumlich getrennt nebeneinander. Konkret bedeutet das: In DB-Bahnhöfen ist Alkoholkonsum bald verboten, in U-Bahnhöfen weiterhin erlaubt. Wie dies in der Praxis gehandhabt wird, wenn Fahrgäste etwa am Wochenende mit Bierflaschen von der U-Bahn in die S-Bahn wechseln, bleibt abzuwarten.

BVG beobachtet die Entwicklung

Die BVG teilte mit, sie entwickle ihre Sicherheits- und Sauberkeitsmaßnahmen kontinuierlich weiter und teste neue Ansätze in Pilotprojekten. „Deshalb beobachten wir auch die aktuellen Entwicklungen rund um das Alkoholverbot genau und stehen dazu im engen Austausch mit unseren Partnern“, so die Sprecherin. Ob die BVG dem Beispiel der Bahn folgen wird, ist noch offen.

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