Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hat weitreichende Reformvorschläge für die Alterssicherung von Beamten vorgelegt. In ihrem Abschlussbericht, der am Dienstag übergeben wurde, empfiehlt die Kommission, die rund zwei Millionen Beamtinnen und Beamten in Deutschland stärker in die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen. Konkret sollen Reformen, die in der gesetzlichen Rentenversicherung bereits erfolgt sind oder noch vorgenommen werden, wirkungsgleich auf den Berufsstand der Staatsdiener übertragen werden. Dies betrifft alle Beamten, nicht nur neu eingestellte.
Rücklagen für Pensionen gefordert
Die 13 Kommissionsmitglieder schlagen vor, dass sich Bund und Länder verpflichten, ausreichende Rücklagen für die Pensionen zu schaffen. Ziel sei es, die Entscheidung zur Verbeamtung finanzneutral im Hinblick auf die Alterssicherungsaufwendungen zu gestalten. Dadurch erhofft sich die Kommission eine Reduzierung der Anzahl von Neuverbeamtungen. Derzeit ist es für öffentliche Arbeitgeber oft günstiger, Arbeitnehmer zu verbeamten, anstatt sie tariflich einzustellen und die vollen Lohnnebenkosten zu tragen.
Idealbild einer Erwerbstätigenversicherung
Die Kommission formuliert zudem das Ziel einer Erwerbstätigenversicherung, in die auch Beamte einbezogen sind. Dieses Modell wird als „Idealbild der Alterssicherung“ bezeichnet. Allerdings sollen Beamte nicht sofort in die gesetzliche Rentenversicherung überführt werden; vielmehr sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um eine langfristige Eingliederung zu ermöglichen.
Dbb-Chef Geyer kritisiert Vorschläge
Der Deutsche Beamtenbund (dbb) lehnt eine mögliche Eingliederung der Beamten in die gesetzliche Rentenversicherung ab. Dbb-Chef Volker Geyer erklärte gegenüber dieser Redaktion: „Auch die Kommission stellt fest, dass eine Einbeziehung der Beamtinnen und Beamten die gesetzliche Rentenversicherung zusätzlich belasten würde.“ Er verwies auf die Mehrkosten, die entstünden, wenn die Rentenversicherung die Beamtenpensionen aus ihrem Budget zahlen müsste. Wer in die Rentenkasse einzahle, habe auch Ansprüche, auch wenn diese erst in einigen Jahren fällig würden.
Kritik an verpflichtenden Rücklagen
Geyer äußerte sich auch kritisch zur Forderung, dass Bund und Länder verpflichtend Vorsorge für zukünftige Pensionszahlungen treffen müssten. Er betonte, dass die zu bildenden Vorsorgefonds dauerhaft dem Zugriff der Politik entzogen werden müssten. „Wir haben in den vergangenen Jahren leider immer wieder die Erfahrung machen müssen, dass Rücklagen für die Pensionsverpflichtungen zur Deckung akut auftretender Haushaltsbedarfe missbraucht wurden“, sagte der Gewerkschaftschef.
Kein Handlungsbedarf bei Übertragung von Reformen
Bezüglich der reformbedingten Änderungen im Rentenrecht, die systemgerecht und wirkungsgleich auf Beamte übertragen werden sollen, sieht Geyer keinen Handlungsbedarf. „Das ist bereits heute im Wesentlichen gängige Praxis“, erklärte er. Er plädierte für eine faktenbasierte, rationale Diskussion: „Die anstehenden Sozialreformen sind viel zu wichtig, als dass man sie für populistische Neiddebatten missbrauchen sollte.“
Zahlen und Fakten zu Beamten in Deutschland
Nach Angaben des Monitors öffentlicher Dienst 2026 gibt es rund 1,95 Millionen Beamtinnen und Beamte im öffentlichen Dienst. Zusammen mit den Tarifbeschäftigten sind insgesamt 5,38 Millionen Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst tätig. Von den Beamten sind 1,37 Millionen bei den Ländern angestellt, 371.800 beim Bund und 189.700 in den Kommunen. Für die Länderbeamten müsste jedes Bundesland eigene Regelungen treffen.



