Bundesrat billigt Gesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur
Bundesrat billigt Gesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur

Der Bundesrat hat am Freitag dem Gesetz zum Schutz kritischer Infrastruktur (Kritis) zugestimmt. Damit wird erstmals ein einheitlicher Rahmen für den physischen Schutz wichtiger Versorgungsanlagen wie Energienetze, Krankenhäuser oder Wasserversorgung geschaffen. Das Gesetz verpflichtet Unternehmen in zehn strategisch wichtigen Sektoren wie Energie, Ernährung, Wasser und Gesundheit zu einem besseren Schutz ihrer Anlagen.

Betroffen sind Betreiber, deren Anlagen mindestens 500.000 Einwohner versorgen. Sie müssen künftig Risikoanalysen durchführen und Resilienzpläne erstellen. Schwere Störfälle sind dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) zu melden. Auf Drängen der Länder wurde eine Protokollerklärung des Innenministeriums gebilligt, wonach die Regelungen nach zwei Jahren überprüft werden sollen.

Zudem passierte eine Änderung des Luftsicherheitsgesetzes den Bundesrat, die der Bundeswehr mehr Kompetenzen zur Abwehr von Drohnen zuschreibt. Hintergrund ist die veränderte Sicherheitslage und die Zunahme von Drohnensichtungen seit Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine. Künftig darf die Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe Drohnen direkt zum Absturz bringen oder abfangen.

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In einer Entschließung fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, Strafbarkeitslücken bei sexuell motivierten Bildaufnahmen zu schließen. Betroffen sind heimliche oder gegen den Willen gefertigte Fotos und Videos, etwa von bekleideten Körperteilen in der Öffentlichkeit oder Nacktaufnahmen in Saunen. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hatte bereits einen Gesetzentwurf angekündigt.

Eine weitere Entschließung verlangt, dass das Verwenden verfassungsfeindlicher Kennzeichen in Schulen strafbar wird. Bislang ist nur das Zeigen in der Öffentlichkeit oder in Versammlungen strafbar. Der Bundesrat schlägt vor, den schulischen Bereich ausdrücklich in den Straftatbestand einzubeziehen.

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