Der Bundesrat hat sich für eine grundlegende Reform des Sexualstrafrechts ausgesprochen und die Einführung des Prinzips „Nur Ja heißt Ja“ befürwortet. Ein entsprechender Entschließungsantrag, initiiert von Hamburg, fand in der Länderkammer eine Mehrheit. Die Entschließung wird nun der Bundesregierung übermittelt, die über eine Umsetzung entscheiden kann.
Bundesjustizministerin unterstützt Reform
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich bereits klar für die Neuregelung ausgesprochen. In Deutschland gilt derzeit das „Nein heißt Nein“-Modell, bei dem eine Straftat nur vorliegt, wenn das Opfer aktiv widersprochen hat. Befürworter des neuen Modells argumentieren, dass Opfer in Schockstarre oder im Schlaf oft nicht in der Lage seien, sich zu wehren oder „Nein“ zu sagen. Daher solle das Fehlen einer freiwilligen, erkennbaren Zustimmung zur sexuellen Handlung das zentrale Kriterium für Strafbarkeit sein.
Kritik von der Union
Gegner der Reform, vor allem aus den Reihen der Union, warnen vor einer „Scheinlösung“. Sie verweisen auf die weiterhin bestehenden Beweisschwierigkeiten, da Sexualstraftaten meist ohne Zeugen stattfinden. Der Entschließung zufolge drohe Deutschland jedoch hinter die europäische Rechtsentwicklung zurückzufallen. Insbesondere Spanien habe mit „Solo sí es sí“ ein besonders weitgehendes Modell eingeführt.
Grüne fordern Täterverantwortung
Die Grünen-Obfrau im Bundestagsausschuss für Recht und Verbraucherschutz, Lena Gumnior, nannte den Bundesratsbeschluss einen „Meilenstein für Betroffene von sexualisierter Gewalt“. Sie kritisierte, dass die Union unter Fraktionschef Jens Spahn und Bundeskanzler Friedrich Merz (beide CDU) den Schutz Betroffener blockiere. Die Grünen hätten bereits einen Gesetzentwurf für ein konsensbasiertes Sexualstrafrecht in den Bundestag eingebracht, „damit die Verantwortung endlich dort liegt, wo sie hingehört: auf die Seite der Täter“.



