Krankenkassenreform: Bundestag und Bundesrat beschließen Sparpaket
Krankenkassenreform: Bundestag und Bundesrat stimmen zu

Das umstrittene Gesundheitssparpaket der Bundesregierung ist beschlossene Sache. Nachdem der Bundestag bereits zugestimmt hatte, passierte das Gesetz am heutigen Tag auch den Bundesrat. Ein Antrag, den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand in der Länderkammer keine Mehrheit. Damit kann die Reform von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) in Kraft treten.

Bayerns Ministerpräsident Söder wirbt für Annahme des Pakets

Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) plädierte bei den Beratungen im Bundesrat dafür, das Paket anzunehmen. „Ich glaube, dass der Gesamtentwurf, so wie er ist, mit Schmerzen, aber doch am Ende zustimmungsfähig ist“, sagte der CSU-Vorsitzende. „Das Gesamtpaket bremst die Kostenentwicklung, führt dazu, dass Beiträge stabil bleiben.“ Söder warnte davor, dass der Eindruck der Handlungsunfähigkeit entstehen könnte, wenn das Gesetzespaket jetzt nicht beschlossen würde.

Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) warb hingegen für ein Anrufen des Vermittlungsausschusses. Es gehe nicht um eine Verschiebung des Pakets auf den „Sankt-Nimmerleins-Tag“, betonte die SPD-Politikerin. „Nichtstun ist nicht die Alternative.“ Man müsse aber noch einmal darüber sprechen, dass künftige Tarifsteigerungen der Beschäftigten nicht mehr vollständig von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden sollen. Dies könne man nicht unterstützen, „insbesondere auch deshalb, weil es die Krankenhäuser in eine massive finanzielle Schieflage hineintreiben wird und damit letztendlich die Versorgungssituation gefährdet wird“, sagte Rehlinger.

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Gesundheitsministerin Warken verteidigt die Reform

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) warb im Bundesrat dafür, das Gesetz zu billigen. „Niemand kann weiter steigende Beiträge wollen, weder Versicherte noch Arbeitgeber.“ Die Lage der gesetzlichen Krankenkassen sei dramatisch und erlaube keinen Aufschub mehr. Die Leitlinie des Gesetzes laute daher: „Wir wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben, und nur noch das bezahlen, was nutzt.“ Warken hatte das Sparziel für 2027 angesichts zuletzt rasanter steigender Ausgaben auf 18,8 Milliarden Euro heraufgesetzt. Die neue Lücke werde mit dem nun vorliegenden Entwurf geschlossen, sagte sie.

Kurz vor den entscheidenden Abstimmungen hatten die Hausärzte noch einen Stopp der Regierungspläne gefordert. „Wenn Bund und Länder auch weiterhin eine gute hausärztliche Versorgung für ihre Bürgerinnen und Bürger wollen, dann muss dieses Gesetz aufgehalten werden“, sagte die Vorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, der „Rheinischen Post“. „Wenn das Spargesetz so kommt, ist das ein einziges Fiasko für die Hausarztpraxen und ihre Patientinnen und Patienten.“ Die Folgen wären, „dass die Vor-Ort-Versorgung in immer weniger Regionen gewährleistet wird, dass Menschen in Zukunft immer länger auf Termine warten und weniger Zeit für ihre Behandlung bleibt“.

Kritik von Opposition und Verbraucherschützern

Von der Opposition kam scharfe Kritik. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann sagte, das mit heißer Nadel gestrickte Gesetz schone die eigentlichen Kostentreiber. „Es wird keine Beitragsstabilität geben, sondern Krankenhausinsolvenzen, überlastete Hausärzte und verratene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.“ Linke-Fraktionschefin Heidi Reichinnek sagte: „Sie gefährden mit diesem Gesetz Menschenleben.“ Nicole Hess (AfD) sagte: „Das ist keine Reform, das ist eine Einladung zum Rückzug aus der Versorgung.“

Die Verbraucherzentralen warnten, dass die geplante Abschaffung der Pflicht der Kassen, Versicherte über Erhöhungen des Zusatzbeitrags zu informieren, das bestehende Sonderkündigungsrecht faktisch aushöhle.

Was kommt auf Patientinnen und Patienten zu?

Warken strebte ein „ausgeglichenes Paket“ an, das alle Beteiligten einbeziehen soll – und damit eben auch die Versicherten. Konkret müssen sie sich auf Einschnitte bei Leistungen und mehr Zahlungen aus eigener Tasche einstellen:

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  • Die seit 22 Jahren geltenden Zuzahlungen von mindestens 5 und höchstens 10 Euro etwa für das Abholen verschriebener Medikamente in der Apotheke sollen auf 7,50 bis 15 Euro angehoben werden. Eine jährliche Anpassung der Zuzahlungen wurde wieder gestrichen.
  • Homöopathische Leistungen sollen nicht mehr auf Kassenkosten angeboten werden.
  • Die alle zwei Jahre mögliche Hautkrebsvorsorge für alle Erwachsenen ohne Symptome soll überprüft werden.
  • Festzuschüsse für Zahnersatz sollen von 60 Prozent auf 50 Prozent der Kosten sinken, Härtefallregeln bleiben aber bestehen.
  • Für Gutverdiener soll die Beitragsbemessungsgrenze 2027 zusätzlich um 300 Euro angehoben werden. Aktuell liegt die Grenze bei 5812,50 Euro monatlich.
  • Die kostenlose Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern soll beschränkt werden, nun aber mit größeren Ausnahmen. Bleiben soll sie für Eltern von Kindern unter zwölf Jahren (statt unter sieben) sowie für Eltern von Kindern mit Behinderungen, für Erwerbsgeminderte, für Menschen im Regel-Rentenalter und wenn pflegebedürftige Angehörige betreut werden. Für andere noch kostenlos mitversicherte Partner sollen Kassenmitglieder ab 2028 einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen.
  • Um unnötige Eingriffe zu vermeiden, soll etwa vor Operationen für künstliche Kniegelenke erst eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden müssen.
  • Bei langwierigeren Erkrankungen soll eine Teilkrankschreibung ermöglicht werden, wenn Beschäftigte und Arbeitgeber es möchten – mit 25, 50 oder 75 Prozent der Wochenstunden.

Weitere Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen

Vergütungsanstiege für alle Leistungserbringer wie Ärzte und Kliniken werden begrenzt. Bei den Praxen fallen Extra-Vergütungen weg. Für Apotheken und die Pharmaindustrie sollen verstärkte Rabattregelungen gelten. Gekippt wurde ein „dynamischer“ Preisabschlag für Arzneimittelhersteller, der jährlich zu erhöhen wäre. Stattdessen soll ein erhöhter fester Extra-Abschlag kommen. Bei den Kassen werden Verwaltungs- und Werbeausgaben begrenzt. Sie müssen Versicherte auch nicht mehr eigens über Erhöhungen des Zusatzbeitrags informieren – zur Entbürokratisierung, wie es heißt.

Auch in Koalitionsreihen hatte Kritik ausgelöst, dass der Bund zunächst vor allem Geld für den eigenen Etat herausziehen wollte. Da wurde nachgebessert: Für die Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehern, die generell gesetzlich versichert sind, soll es mehr Steuergeld geben – zunächst eine Milliarde Euro statt 250 Millionen Euro zusätzlich für 2027, die Summe soll dann noch steigen. Und der reguläre Bundeszuschuss an die Kassen von jährlich 14,5 Milliarden Euro soll 2027 nur auf 13,15 Milliarden statt auf 12,5 Milliarden Euro sinken.