Bundestag verabschiedet umstrittenes GKV-Sparpaket mit knapper Mehrheit
Bundestag beschließt GKV-Sparpaket

Der Bundestag hat am Freitag das umstrittene Sparpaket der schwarz-roten Koalition zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verabschiedet. Für den Gesetzentwurf von Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) stimmten 319 Abgeordnete, 286 votierten dagegen, vier enthielten sich. Das Gesetz soll die gesetzlichen Krankenkassen 2027 um Milliarden entlasten und weitere Beitragserhöhungen verhindern.

Kernpunkte des Sparpakets

Vorgesehen sind unter anderem Ausgabenbremsen bei Praxen, Kliniken, Apotheken und der Pharmabranche. Zudem sollen Patienten höhere Zuzahlungen für Medikamente leisten und die beitragsfreie Mitversicherung von Ehepartnern eingeschränkt werden. Gesundheitsministerin Warken betonte in ihrer Rede: „Die Debatte hier zeigt, dass das Gesetz weitreichende Auswirkungen hat. Mit dem Gesetz geht ein Paradigmenwechsel einher – und dieser ist notwendig. Alle Beteiligten im Gesundheitswesen leisten einen Beitrag, denn alle profitieren auch langfristig von einer nachhaltigen Finanzierung.“

Die Ministerin bezifferte das mit dem Gesetz angestrebte Einsparvolumen nicht konkret, wies aber auf ein weiteres Anwachsen des für 2027 erwarteten Defizits um 3,5 Milliarden Euro hin. Die Leitlinie des Gesetzes laute: „Wir wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben, und nur noch das bezahlen, was nutzt.“

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Kritik aus der Opposition und von Verbänden

Die Opposition übte scharfe Kritik. Britta Haßelmann (Grüne) sagte: „Es wird keine Beitragsstabilität geben, sondern Krankenhausinsolvenzen, überlastete Hausärzte und verratene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.“ Sie kritisierte, das Gesetz sei ein Bruch der solidarischen Lastenverteilung und schone die eigentlichen Kostentreiber. Janosch Dahmen (Grüne) nannte das Vorhaben „das größte Jobabbauprogramm des deutschen Gesundheitswesens“.

Die Hausärzte appellierten an den Bundesrat, das Paket zu stoppen. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Vorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, sagte der „Rheinischen Post“: „Spätestens der Bundesrat muss diese Irrfahrt stoppen. Wenn das Spargesetz so kommt, ist das ein einziges Fiasko für die Hausarztpraxen und ihre Patientinnen und Patienten.“

Psychotherapie soll nach Sommerpause nachverhandelt werden

Ein zentraler Streitpunkt sind die geplanten Einschnitte bei der Psychotherapie. Warken kündigte an, dass sich SPD und Union nach der Sommerpause auf Nachverhandlungen verständigt hätten. „Es bleibt ein ausgewogenes Paket“, sagte sie. SPD-Politiker Dr. Christos Pantazis erklärte, begonnene Therapien könnten ohne finanzielle Unsicherheiten beendet werden. Die Bundespsychotherapeutenkammer kritisiert insbesondere die Streichung der sogenannten Angemessenheitsprüfung zur Vergütung psychotherapeutischer Leistungen, die aus ihrer Sicht verfassungsrechtlich geboten ist.

Bundesrat muss noch zustimmen

Der Bundesrat will noch am Freitag in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause über das Gesetz entscheiden. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) kündigte im ZDF an, „schweren Herzens“ zuzustimmen: „Das Paket ist jetzt unter dem Strich mit Schmerzen zustimmungsfähig.“ Die Länder hätten im Zuge intensiver Beratungen noch massive Nachbesserungen durchsetzen können, insbesondere für die Krankenhäuser. Es gibt jedoch in Länderkreisen auch Bestrebungen, den Vermittlungsausschuss anzurufen.

Eilanträge gegen das Gesetz gescheitert

Eilanträge zweier Oppositionsabgeordneter beim Bundesverfassungsgericht, die Abstimmung wegen vieler kurzfristiger Änderungen zu verschieben, waren am Donnerstag gescheitert. Die Abgeordneten von Grünen und Linken hatten das eilige Gesetzgebungsverfahren für unzulässig gehalten.

Das Gesetz soll die gesetzlichen Krankenkassen 2027 von stark steigenden Ausgaben entlasten, um neue Beitragserhöhungen zu verhindern. Das Defizit in der gesetzlichen Krankenversicherung beträgt nach Angaben der SPD-Fraktion mehr als 18 Milliarden Euro. SPD-Politikerin Dagmar Schmidt betonte: „Dieses Gesetz ist keine Gesundheitsreform und es ist auch kein Gesetz, nach dessen Verabschiedung die Sektkorken knallen.“

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