Der Bundestag hat die umstrittene Krankenkassenreform von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) trotz heftiger Proteste aus dem Gesundheitswesen beschlossen. Die Reform sieht Einschnitte bei den Leistungen und zusätzliche Kosten für Versicherte vor. Am Freitag befasst sich der Bundesrat mit dem Gesetz; die Länderkammer könnte die Neuregelung durch einen Einspruch oder die Anrufung des Vermittlungsausschusses vorerst stoppen.
Hausärzte fordern Stopp der Reform
Kurz vor der Abstimmung hatten die Hausärzte noch einen Stopp der Regierungspläne gefordert. Nicola Buhlinger-Göpfarth, Vorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, sagte der „Rheinischen Post“: „Wenn Bund und Länder auch weiterhin eine gute hausärztliche Versorgung für ihre Bürgerinnen und Bürger wollen, dann muss dieses Gesetz aufgehalten werden.“ Sie warnte: „Wenn das Spargesetz so kommt, ist das ein einziges Fiasko für die Hausarztpraxen und ihre Patientinnen und Patienten.“ Die Folgen wären, dass die Vor-Ort-Versorgung in immer weniger Regionen gewährleistet werde, Menschen länger auf Termine warten müssten und weniger Zeit für ihre Behandlung bleibe. „Die Versorgung der Patientinnen und Patienten wird sich spürbar verschlechtern“, prophezeite die Verbandschefin und forderte: „Spätestens der Bundesrat muss diese Irrfahrt stoppen.“
Warken verteidigt das Sparpaket
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) verteidigte das umstrittene Paket in der Bundestagsdebatte: „Alle Beteiligten im Gesundheitswesen leisten einen Beitrag, denn alle profitieren auch langfristig von einer nachhaltigen Finanzierung.“ Die Lage der gesetzlichen Krankenkassen sei dramatisch und erlaube keinen Aufschub mehr. Die Leitlinie des Gesetzes laute: „Wir wollen künftig mit dem Geld auskommen, das wir haben, und nur noch das bezahlen, was nutzt.“ Mit Blick auf noch vorgenommene Änderungen betonte Warken: „Es bleibt ein ausgewogenes Paket.“ Sie verwies auf eine neue Lücke, die geschlossen worden sei, nachdem das für 2027 erwartete Defizit um 3,5 Milliarden Euro angewachsen sei. Das konkrete Einsparvolumen des Gesetzes bezifferte die Ministerin nicht.
Scharfe Kritik von der Opposition
Von der Opposition kam deutliche Kritik. Grünen-Fraktionschefin Britta Haßelmann sagte, das mit heißer Nadel gestrickte Gesetz schone die eigentlichen Kostentreiber. „Es wird keine Beitragsstabilität geben, sondern Krankenhausinsolvenzen, überlastete Hausärzte und verratene Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten.“ Linke-Fraktionschefin Heidi Reichinnek warnte: „Sie gefährden mit diesem Gesetz Menschenleben.“ Nicole Hess (AfD) urteilte: „Das ist keine Reform, das ist eine Einladung zum Rückzug aus der Versorgung.“
Was kommt auf Patientinnen und Patienten zu?
Die Reform sieht zahlreiche Einschnitte vor. So sollen die seit 22 Jahren geltenden Zuzahlungen für verschreibungspflichtige Medikamente von 5 bis 10 Euro auf 7,50 bis 15 Euro angehoben werden. Eine jährliche Anpassung dieser Zuzahlungen wurde wieder gestrichen. Homöopathische Leistungen werden nicht mehr von den Krankenkassen übernommen. Die alle zwei Jahre mögliche Hautkrebsvorsorge für Erwachsene ohne Symptome soll überprüft werden. Die Festzuschüsse für Zahnersatz sinken von 60 auf 50 Prozent der Kosten, Härtefallregeln bleiben bestehen.
Für Gutverdiener wird die Beitragsbemessungsgrenze 2027 um zusätzliche 300 Euro angehoben. Aktuell liegt die Grenze, die ohnehin jährlich steigt, bei 5.812,50 Euro monatlich. Bis zu dieser Schwelle sind Beiträge fällig, darüber hinaus nicht. Die kostenlose Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern wird eingeschränkt, bleibt aber für Eltern von Kindern unter zwölf Jahren (bisher unter sieben), für Eltern behinderter Kinder, für Erwerbsgeminderte, für Menschen im Regel-Rentenalter und bei Pflege von Angehörigen. Für andere kostenlos mitversicherte Partner sollen Kassenmitglieder ab 2028 einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen.
Um unnötige Eingriffe zu vermeiden, soll vor Operationen für künstliche Kniegelenke eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden müssen. Bei langwierigen Erkrankungen wird eine Teilkrankschreibung ermöglicht – mit 25, 50 oder 75 Prozent der Wochenstunden, sofern Beschäftigte und Arbeitgeber zustimmen.
Weitere Sparmaßnahmen
Vergütungsanstiege für Ärzte, Kliniken und andere Leistungserbringer werden begrenzt. Bei den Praxen entfallen Extra-Vergütungen. Für Apotheken und die Pharmaindustrie gelten verstärkte Rabattregelungen. Ein ursprünglich geplanter dynamischer Preisabschlag für Arzneihersteller, der jährlich erhöht worden wäre, wurde durch einen erhöhten festen Extra-Abschlag ersetzt. Die Verwaltungs- und Werbeausgaben der Krankenkassen werden begrenzt. Kassen müssen Versicherte nicht mehr gesondert über Erhöhungen des Zusatzbeitrags informieren – zur Entbürokratisierung. Die Verbraucherzentralen warnten, dass damit das bestehende Sonderkündigungsrecht ausgehöhlt werde.
Beiträge des Bundes
Der Bund beteiligt sich ebenfalls am Sparpaket. Für die Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehern, die gesetzlich versichert sind, gibt es mehr Steuergeld: zunächst eine Milliarde Euro zusätzlich für 2027 statt 250 Millionen Euro, die Summe soll weiter steigen. Der reguläre Bundeszuschuss an die Kassen von jährlich 14,5 Milliarden Euro soll 2027 auf 13,15 Milliarden Euro sinken, statt auf 12,5 Milliarden Euro, wie ursprünglich geplant.
Wie geht es weiter?
Nach dem Bundestagsbeschluss tagt am Freitag der Bundesrat. Das Gesetz ist nicht zustimmungsbedürftig, der Bundesrat kann es jedoch in den Vermittlungsausschuss schicken und damit bremsen. Union und SPD wollen per Entschließung im Bundestag zudem Regelungen zur Sicherung der psychotherapeutischen Versorgung ankündigen, die nicht mehr ins Gesetz aufgenommen wurden; die Umsetzung ist nach der Sommerpause geplant. Um Spielraum für die erhöhten Bundesmittel zu schaffen, soll im Herbst eine Zuckersteuer auf Getränke wie Cola und Limonade konzipiert werden.



