Elterngeld-Reform: Prien plant Kürzung auf 12 Monate
Elterngeld-Reform: Prien plant Kürzung auf 12 Monate

Das Elterngeld soll nach einem Gesetzentwurf von Familienministerin Karin Prien (CDU) künftig nur noch zwölf statt bisher 14 Monate gezahlt werden. Zudem ist geplant, dass Mütter und Väter jeweils mindestens drei Monate berufliche Auszeit nehmen müssen, um die volle Leistung zu erhalten. Das bestätigte eine Sprecherin des Familienministeriums der Deutschen Presse-Agentur und verwies auf entsprechende Informationen des Portals „Politico“. Der Gesetzentwurf befinde sich jedoch noch in der Ressortabstimmung.

Neue Verteilung der Betreuungsmonate

Laut dem Entwurf, aus dem „Politico“ zitierte, sind künftig drei Monate für jedes Elternteil reserviert. Sechs weitere Monate können flexibel zwischen den Eltern aufgeteilt werden. Alleinerziehende sollen weiterhin bis zu zwölf Monate volles Elterngeld erhalten können. Bislang gilt: Das Elterngeld wird bis zu 14 Monate gezahlt, wenn jedes Elternteil mindestens zwei Monate Betreuungszeit übernimmt.

Der Gesetzentwurf sieht auch eine Anhebung des Mindestbetrags von 300 auf 330 Euro und des Höchstbetrags von 1.800 auf 1.900 Euro vor. Die Einkommensgrenze für den Bezug liegt für Geburten ab dem 1. April 2025 bei 175.000 Euro. Im laufenden Jahr plant der Bund rund 7,5 Milliarden Euro für die Leistung ein.

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Änderungen im Mutterschutzgesetz

Der Gesetzentwurf beinhaltet zudem eine Änderung des Mutterschutzgesetzes. „Mit der Neuregelung werden arbeitszeitliche Beschäftigungsverbote auf zwölf Monate nach der Entbindung eingeschränkt“, heißt es im Entwurf. Dies soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter fördern.

Hintergrund der Reform sind Sparzwänge im Etat des Familienministeriums. Wegen der Haushaltslage muss Prien im nächsten Jahr 500 Millionen Euro einsparen. Bereits vor einigen Wochen hatte sie angekündigt, die Einkommensgrenze für das Elterngeld nicht antasten zu wollen, aber über eine Erhöhung der Mindest- und Höchstbeträge sowie eine kürzere Zahlungsdauer nachzudenken. Damals deutete sie auch an, dass Väter stärker in die Verantwortung genommen werden könnten.

Koalitionsvertrag als Grundlage

Im Koalitionsvertrag 2025 hatten Union und SPD bereits vereinbart: „Wir entwickeln das Elterngeld weiter, indem wir mehr Anreize für mehr Partnerschaftlichkeit, insbesondere mehr Väterbeteiligung in alleiniger Verantwortung setzen. Das erreichen wir beispielsweise durch erhöhte Lohnersatzraten und veränderte Anzahl und Aufteilung der Bezugsmonate des Elterngeldes.“ Weiter heißt es: „Wir wollen die Einkommensgrenze sowie den Mindest- und Höchstbetrag spürbar anheben.“

Die Reform ist Teil eines umfassenden Sparkurses der Bundesregierung. Ob der Gesetzentwurf in der vorliegenden Form umgesetzt wird, bleibt abzuwarten, da er noch innerhalb der Ressorts abgestimmt werden muss. Kritiker befürchten, dass die Kürzung vor allem Familien mit niedrigem Einkommen treffen könnte, während Befürworter auf eine stärkere Beteiligung der Väter und eine Entlastung des Bundeshaushalts hoffen.

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