Frühstartrente: Staat zahlt ab 2027 zehn Euro monatlich pro Kind ab sechs Jahren
Frühstartrente: Staat zahlt zehn Euro pro Kind ab sechs

Staatliche Förderung für jedes Kind: Zehn Euro monatlich ab dem sechsten Lebensjahr

Die Bundesregierung plant die Einführung einer Frühstartrente. Ab dem 1. Januar 2027 soll der Staat für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr monatlich zehn Euro in ein kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot einzahlen. Das geht aus dem Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hervor, der dieser Redaktion exklusiv vorliegt. „Wir wollen, dass alle besser und früher für das Alter vorsorgen können“, sagte Klingbeil. „Eltern wollen wir dabei unterstützen, schon für ihre Kinder vorzusorgen.“

Wie funktioniert die Frühstartrente?

Für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Lebensjahr überweist der Staat monatlich zehn Euro auf ein individuelles Altersvorsorgedepot, das die Eltern bei einem privaten Anbieter ihrer Wahl eröffnen können. Das Geld wird am Aktienmarkt investiert, vornehmlich in global gestreute Aktien und Aktienfonds. Ziel ist es, über die Jahre Rendite zu erwirtschaften und so die spätere Rentensumme zu erhöhen. Eine Zuzahlung der Eltern ist nicht erforderlich, um die staatliche Förderung zu erhalten. Bisher hing die private Altersvorsorge zu stark vom Einkommen der Eltern ab, so Klingbeil. „Diese Ungleichheit setzt sich dann oft bis ins Alter fort. Das wollen wir ändern.“

Eltern können freiwillig zuzahlen – bis zu 6840 Euro jährlich

Eltern sind nicht verpflichtet, die staatliche Förderung zu ergänzen. Sie können jedoch freiwillig bis zu 6840 Euro pro Jahr in das Depot einzahlen. Auch Großeltern oder Paten sind berechtigt, Geld beizusteuern. Das Finanzministerium warnt jedoch vor „missbräuchlichen Steuergestaltungen“ bei höheren Zuzahlungen. Die Erträge in der Ansparphase bleiben steuerfrei, was sonst zur Umgehung der Abgeltungsteuer genutzt werden könnte. Der Zinseszinseffekt soll wie bei Aktien-ETFs wirken: Gewinne werden nicht ausgezahlt, sondern wieder investiert. Dadurch können bereits mit geringen Beiträgen beachtliche Vermögen aufgebaut werden, betont das Ministerium.

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Was passiert, wenn Eltern keinen Vertrag abschließen?

Das Geld ist auch dann nicht verloren, wenn die Eltern keinen individuellen Vertrag abschließen. „Die Förderung erreicht alle Kinder eines Jahrgangs, unabhängig von der Initiative und den finanziellen Möglichkeiten der Eltern“, heißt es aus dem Finanzministerium. In diesem Fall legt der Bund das Geld kollektiv am Kapitalmarkt an, verwaltet durch die Bundesbank. Der Anspruch kann bis zum 25. Lebensjahr des Kindes in ein eigenes Altersvorsorgedepot übertragen werden.

Welche Kinder profitieren?

Anspruch haben grundsätzlich alle minderjährigen Kinder mit Wohnsitz in Deutschland. Ein zentrales Register über den Schulbesuch gibt es nicht, daher gilt der Wohnsitz als Kriterium. Die Frühstartrente beginnt rückwirkend zum 1. Januar 2026 für den Geburtsjahrgang 2020. Ab 2027 kommt der neue Jahrgang der Sechsjährigen hinzu. Für ältere Kinder gilt: Sie können Verträge abschließen, erhalten aber keine staatlichen Zuwendungen.

Was passiert nach dem 18. Geburtstag?

Mit Volljährigkeit geht das Depot in die steuerlich geförderte private Altersvorsorge für Erwachsene über. Daran arbeitet das Finanzministerium noch. Grundsätzlich entsteht eine durchgehende kapitalgedeckte Vorsorge vom Kindesalter bis zur Rente.

Beispielrechnungen: So viel kann bis zur Rente zusammenkommen

Das Finanzministerium hat Modellrechnungen mit einer jährlichen Wertsteigerung von sieben Prozent erstellt, entsprechend der langjährigen Durchschnittsrendite global gestreuter Aktienanlagen.

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  • Fall 1: Ohne Zuzahlung der Eltern: Einzahlungen von 1440 Euro bis zum 18. Lebensjahr ergeben einen Depotwert von rund 2200 Euro. Bis zum 65. Lebensjahr wächst die Summe auf etwa 53.000 Euro.
  • Fall 2: Eltern zahlen monatlich zehn Euro dazu: Einzahlungen von 2880 Euro ergeben mit 18 Jahren rund 4400 Euro, bis 65 etwa 107.000 Euro.
  • Fall 3: Eltern zahlen monatlich 20 Euro dazu: Einzahlungen von 4320 Euro ergeben mit 18 Jahren rund 6600 Euro, bis 65 etwa 160.000 Euro.
  • Fall 4: Eltern zahlen monatlich 50 Euro dazu: Einzahlungen von 8640 Euro ergeben mit 18 Jahren rund 13.300 Euro, bis 65 etwa 320.000 Euro.

Wer als Erwachsener weiter einzahlt, kann die Summe noch erhöhen.

Bedingungen für Anbieter und Steuern

Der Staat fördert nur zertifizierte Standarddepot-Verträge mit einem Effektivkostendeckel von einem Prozent. Bis zum 18. Lebensjahr des Kindes dürfen keine Abschluss- und Vertriebskosten anfallen. Während der Ansparphase bleiben die Erträge steuerfrei. Erst bei Auszahlung nach dem 65. Lebensjahr fallen Steuern an.

Kosten für den Staat

Die staatlichen Kosten steigen jährlich, da neue Jahrgänge hinzukommen. Für 2027 rechnet Klingbeil mit 198 Millionen Euro, für 2030 mit 411 Millionen Euro.

Reaktionen: Lob und Kritik

Christian Röhl, Chefvolkswirt von Scalable Capital, begrüßte die Pläne: „Die Grundidee der Frühstart-Rente ist richtig und wichtig: Möglichst früh mit dem Vermögensaufbau am Kapitalmarkt starten, damit der Zinseszins möglichst lange wirken kann.“ Die Reform könne den Kapitalmarkt in die Mitte der Gesellschaft bringen. Der Sozialverband Deutschland (SoVD) äußerte sich zurückhaltender. Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier erklärte: „Diese Maßnahme darf nicht wieder wie bei der Riesterrente in erster Linie den Versicherungskonzernen nutzen.“ Sie forderte niedrige Verwaltungskosten und ein öffentliches Standardprodukt. Aus Sicht des SoVD wäre eine Stärkung der gesetzlichen Rente sinnvoller gewesen.