Hausärzte fordern Stopp der Gesundheitsreform: „Ein Fiasko“
Hausärzte fordern Stopp der Gesundheitsreform

Kurz vor den entscheidenden Abstimmungen über die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) im Bundestag und Bundesrat am Freitag haben die Hausärzte eindringlich einen Stopp der Regierungspläne gefordert. „Wenn Bund und Länder auch weiterhin eine gute hausärztliche Versorgung für ihre Bürgerinnen und Bürger wollen, dann muss dieses Gesetz aufgehalten werden“, sagte die Vorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, der „Rheinischen Post“.

Hausärzte warnen vor „Fiasko“ für Praxen und Patienten

Buhlinger-Göpfarth bezeichnete das geplante Spargesetz als „ein einziges Fiasko für die Hausarztpraxen und ihre Patientinnen und Patienten“. Die Folgen wären, „dass die Vor-Ort-Versorgung in immer weniger Regionen gewährleistet wird, dass Menschen in Zukunft immer länger auf Termine warten und weniger Zeit für ihre Behandlung bleibt“. Die Reform werde die „Versorgung der Patientinnen und Patienten spürbar verschlechtern“, prognostizierte die Verbandschefin. „Spätestens der Bundesrat muss diese Irrfahrt stoppen.“

Abstimmung im Bundestag und Bundesrat am Freitag

Der Bundestag stimmt am Freitag abschließend über die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab. Die Bundesregierung plant aufgrund massiver finanzieller Probleme Einschnitte bei den Leistungen und zusätzliche Kosten für Versicherte. Sollte das Gesetz im Bundestag erwartungsgemäß beschlossen werden, befasst sich anschließend der Bundesrat damit. Die Länderkammer könnte die Neuregelung durch einen Einspruch oder eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zumindest vorerst stoppen.

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Ministerin Warken räumt „Zumutung“ ein

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) machte klar, dass es um eine „gemeinsame Kraftanstrengung“ gehe. „Ja, es ist eine Zumutung“, räumte sie ein. Die Reform sei aber notwendig, denn mit der jetzigen Ausgabendynamik laufe es sonst über kurz oder lang auf einen „Systemkollaps“ hinaus. Die zentrale Stoßrichtung lautet nun, dass die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen nur noch so stark steigen sollen, wie es die Einnahmenentwicklung hergibt. Bezahlt werden soll prinzipiell nur noch, was die Versorgung nachweislich verbessert. Ausgangspunkt für die Pläne waren Ende März vorgelegte Empfehlungen einer Expertenkommission.

Konkrete Einschnitte für Patientinnen und Patienten

Warken strebte ein „ausgeglichenes Paket“ an, das alle Beteiligten einbeziehen soll – und damit eben auch die Versicherten. Konkret müssen sie sich auf folgende Einschnitte bei Leistungen und mehr Zahlungen aus eigener Tasche einstellen:

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  • Seit 22 Jahren geltende Zuzahlungen von mindestens 5 und höchstens 10 Euro etwa für das Abholen verschriebener Medikamente in der Apotheke sollen auf 7,50 bis 15 Euro angehoben werden. Wieder gestrichen wurde, dass die Zuzahlungen dann auch noch jährlich angepasst werden sollen.
  • Homöopathische Leistungen soll es nicht mehr auf Kassenkosten geben.
  • Die alle zwei Jahre mögliche Hautkrebsvorsorge für alle Erwachsenen ohne Symptome soll überprüft werden.
  • Festzuschüsse für Zahnersatz sollen von 60 Prozent auf 50 Prozent der Kosten sinken, Härtefallregeln bleiben aber.
  • Für Gutverdiener soll die Beitragsbemessungsgrenze 2027 zusätzlich um 300 Euro angehoben werden. Aktuell liegt die Grenze, die ohnehin jährlich erhöht wird, bei 5.812,50 Euro. Bis zu dieser Schwelle des Monatsgehalts sind Beiträge fällig, vom darüber liegenden Gehalt nicht mehr.
  • Die kostenlose Mitversicherung von Ehegatten und Lebenspartnern soll beschränkt werden, nun aber mit größeren Ausnahmen. Bleiben soll sie für Eltern von Kindern unter zwölf statt unter sieben Jahren sowie für Eltern von Kindern mit Behinderungen, für Erwerbsgeminderte, für Menschen im Regel-Rentenalter und wenn pflegebedürftige Angehörige betreut werden. Für andere noch kostenlos mitversicherte Partner sollen Kassenmitglieder ab 2028 aber einen Beitragszuschlag von 2,5 Prozent zahlen.
  • Um unnötige Eingriffe zu vermeiden, soll etwa vor Operationen für künstliche Kniegelenke erst eine zweite ärztliche Meinung eingeholt werden müssen.
  • Angesichts hoher Fehlzeiten im Job soll bei langwierigeren Erkrankungen eine Teilkrankschreibung ermöglicht werden, wenn Beschäftigte und Arbeitgeber es möchten – mit 25, 50 und 75 Prozent der Wochenstunden.

Weitere Sparmaßnahmen und Rolle des Bundes

Vergütungsanstiege für alle Leistungserbringer wie Ärzte und Kliniken werden begrenzt. Bei den Praxen fallen Extra-Vergütungen weg. Für Apotheken und Pharmaindustrie sollen verstärkte Rabattregelungen gelten. Gekippt wurde ein „dynamischer“ Preisabschlag für Arzneihersteller, der jährlich zu erhöhen wäre. Stattdessen soll ein erhöhter fester Extra-Abschlag kommen. Bei den Kassen werden Verwaltungs- und Werbeausgaben begrenzt. Sie müssen Versicherte auch nicht mehr eigens über Erhöhungen des Zusatzbeitrags informieren – zur Entbürokratisierung, wie es heißt. Die Verbraucherzentralen warnten, damit werde das dann bestehende Sonderkündigungsrecht faktisch ausgehöhlt.

Der Bund selbst trägt ebenfalls zum Sparpaket bei: Für die Krankenkosten von Grundsicherungsbeziehern, die generell gesetzlich versichert sind, soll es mehr Steuergeld geben – zunächst eine Milliarde Euro statt 250 Millionen Euro zusätzlich für 2027, die Summe soll dann noch steigen. Und der reguläre Bundeszuschuss an die Kassen von jährlich 14,5 Milliarden Euro soll 2027 nur auf 13,15 Milliarden statt auf 12,5 Milliarden Euro herunter.

Ausblick: Vermittlungsausschuss und Zuckersteuer

Wie schnell es nach dem Bundestag weitergeht, war vorerst in der Schwebe. Nach schwarz-rotem Plan soll das Gesetz direkt die letzte Hürde im Bundesrat nehmen, der auch am Freitag tagt. Die Länder hatten jedoch noch Forderungen. Zustimmungsbedürftig ist das Gesetz nicht, der Bundesrat könnte es aber in den Vermittlungsausschuss schicken und damit bremsen.

Per Entschließung im Bundestag ankündigen wollen Union und SPD noch Regelungen zum Absichern der psychotherapeutischen Versorgung, die es nicht mehr ins Gesetz schafften – versprochene Umsetzung gleich nach der Sommerpause. Und um Spielraum für die noch erhöhten Bundesmittel zu schaffen, soll im Herbst dann auch eine neue Zuckersteuer auf Getränke wie Colas und Limonaden konzipiert werden.